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Fachanwälte für Erbrecht
Notare in Darmstadt
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    Berliner Testament – 4 Kostenlose Muster, Vordrucke & Vorlagen als PDF

    Sie möchten mit Ihrem Partner entgegen der gesetzlichen Erbfolge selbst entscheiden, wie Ihr Erbe verteilt wird? Dann informieren Sie sich in diesem Beitrag zum Berliner Testament.

    Paare, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammenleben, möchten oft selbst entscheiden, was nach dem Ableben eines Partners geschehen soll. Ohne ein Testament greift im Todesfall die gesetzliche Erbfolge. Hier entsteht häufig eine Erbengemeinschaft aus Kindern oder anderen Erben und der überlebende Partner erbt neben den Kindern nur die Hälfte des Vermögens. Viele Paare möchten genau das oftmals nicht. Dies trifft vor allem zu, wenn das Vermögen im Wesentlichen aus einer Immobilie besteht, die vom Hinterbliebenen anschließend allein weiter bewohnt wird. Um den Lebensstandard des Anderen zu sichern und eine Erbauseinandersetzung mit anderen Erben zu verhindern, entscheiden sich daher viele Paare dafür, ein gemeinschaftliches oder ein sogenanntes Berliner Testament aufzusetzen.

    Das Berliner Testament

    Geben Sie sich mit Ihrem Lebensgefährt mehr Entscheidungsfreiraum bezüglich Ihrer Erben.

    Damit Sie sich für die richtige Art des Testaments entscheiden und es nach dem Ableben eines Partners nicht zu negativen Überraschungen kommt, haben wir in diesem Beitrag alle Testamentsarten mit ihren Vor- und Nachteilen aufgeführt. Darüber hinaus haben wir vier Muster für Berliner Testamente mit verschiedenen Eigenschaften in einer PDF-Datei zusammengefasst.

     

    Testamentsarten im Überblick – Vor- & Nachteile

    Einzeltestament

    Das Einzeltestament ist die gebräuchlichste Form von Testamenten. Es wird vom Erblasser alleine und höchstpersönlich erstellt. Der Erblasser kann seine Erben benennen und sonstige Anforderungen treffen, ganz ohne die Verpflichtung andere Personen über den Inhalt des Testaments in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus sind Einzeltestamente äußerst flexibel. Die Inhalte können jederzeit geändert, ergänzt oder gar widerrufen werden. Im Falle der Widerrufung wird das Testament unwirksam. Der Erblasser ist also nur so lange gebunden, wie es ihm beliebt. Verfassen Sie Ihr Einzeltestament zu Hause und bewahren es auch dort auf, ist dies mit keinerlei Kosten verbunden. Möchten Sie jedoch ein öffentliches Testament von einem Notar aufsetzen lassen, sind die Kosten abhängig von Ihrem Vermögen. Im Gegenzug erhalten Sie jedoch ein fachmännisches Testament, welches Ihren letzten Willen gemäß Ihrer Vorstellungen vollständig und korrekt beinhaltet.

     

    ACHTUNG! Ist der Erblasser im Besitz von Grundstücken bzw. Immobilien, muss das sogenannte Grundbuch auf die Erben berichtigt werden. Das bedeutet, dass Sie beim Vorlegen eines privatschriftlichen Einzeltestamentes unbedingt auch einen kostenträchtigen Erbschein zur Legitimation der Erben benötigen.

    VorteileNachteile
    • Anonymität
    • jederzeit widerrufbar/änderbar
    • kostengünstig
    • kann eigenhändig erstellt werden
    • Unklarheiten, schwierige Auslegungsfragen oder nicht gewollte Rechtsfolgen durch persönliche Vorstellungen und rechtliche Fehlvorstellungen
    • evtl. Fälschung, Verschwinden oder Vernichtung des Testaments nach Ableben des Erblassers
    • erhebliche Kostennachteile für Erben

    Die aufgeführten Nachteile lassen sich durch die notarielle Aufsetzung nahezu vollständig aufheben!

    Gemeinschaftliches Testament

    Das gemeinschaftliche Testament unterscheidet sich vor allem dadurch vom Einzeltestament, dass es nur von zwei miteinander verheirateten bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Personen aufgesetzt werden kann. Die Partner bekommen also zwangsläufig mit, wie der jeweils andere Teil testiert. Außerdem genügt es beim gemeinschaftlichen Testament, wenn einer der Partner das gesamte Testament handschriftlich errichtet und der andere das so errichtete Testament unterschreibt. Wie auch das Einzeltestament, kann ein gemeinschaftliches Testament kostenfrei privat oder mit entsprechender Kostenfolge von einem Notar aufgesetzt werden.

    Gemeinsames Absichern mit einem Berliner Testament

    Sichern Sie sich mit Ihrem Lebensgefährten gemeinsam nach dem Ableben eines Partners ab.

    Der wichtigste Unterschied zum Einzeltestament besteht aber in der Bindungswirkung. So können Änderungen oder ein Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen nur gemeinsam vorgenommen werden. Noch deutlicher wird die Bindungswirkung bei gemeinschaftlichen Testamenten im Falle des Ablebens eines Partners. Dann kann der Hinterbliebene das gemeinsam Verfügte im Regelfall nicht mehr abändern, es sei denn, er schlägt das Erbe aus. Es besteht also ein äußerst begrenzter Änderungsspielraum für die Ehepartner. Im Falle einer Scheidung wird das gemeinschaftliche Testament übrigens automatisch unwirksam.

    VorteileNachteile
    • eine Version für beide Erblasser
    • kostengünstig
    • weiterreichende Wirkungen als Einzeltestamente
    • Aufnahme wechselbezüglicher Verfügungen
    • kann eigenhändig erstellt werden
    • kann zu Lebzeiten nur in notarieller Form widerrufen werden
    • Änderungen/Widerruf nur gemeinsam möglich
    • kann nur von Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern veranlasst werden
    • keine Änderung/Widerruf nach Ableben eines Partners möglich bzw. Änderungen nur begrenzt

    Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments. Die Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass das Erbe erst nach dem Ableben des überlebenden Partners an einen Dritten übergeht. In der Regel sind dies das bzw. die gemeinsamen Kinder. Ohne ein solches Berliner Testament würde neben dem überlebenden Partner auch den Kindern des Verstorbenen das Erbe gemäß der gesetzlichen Erbfolge ausgezahlt.

    Erbvertrag

    Eine weitere Möglichkeit von zwei oder mehreren Personen die Erbfolge gemeinsam zu regeln, ist der sogenannte Erbvertrag. Hierfür müssen die Vertragsparteien auch nicht verheiratet sein. Welche Verpflichtungen in den Vertrag aufgenommen werden und welche nicht bleibt den Vertragsparteien überlassen. In Erbverträgen können die Erbeinsetzung, die Anordnung eines Vermächtnisses oder auch die Anordnung einer Auflage verbindlich festgehalten werden. Eine solche bindende Anordnung hebt ein früher aufgesetztes Testament auf und steht zudem einer Anordnungsänderung in einem neuen Testament zu einem späteren Zeitpunkt im Weg.

    Zu Lebzeiten der Erblasser ist die Bindungswirkung eines Erbvertrages deutlich stärker als die eines gemeinschaftlichen Testaments. Ein Widerruf der enthaltenen Erbeinsetzung ist ohne Vorbehalt im Vertrag bzw. ohne Zustimmung des Vertragspartners nicht möglich.

    VorteileNachteile
    • keine Eheschließung/eingetragene Lebenspartnerschaft nötig
    • Einbezug Dritter in die vertraglichen Regelungen
    • starke Bindungswirkung
    • vertragliche Bindung des Erblassers
    • muss notariell beglaubigt werden
    • kostenpflichtig (Bemessungsgrundlage = Nachlasswert)
    • Widerruf ohne Vorbehalt im Vertrag oder Zustimmung des Partners nicht möglich

    Ein Berliner Testament besitzt allerdings auf weitere Sicht gesehen auch einige Probleme, die nicht unberücksichtigt bleiben sollten. Welche diese Probleme sind, erfahren Sie in folgendem Video:

    Gesetzliche Erbfolge

    Wenn es keine letztwillige Verfügung seitens des Verstorbenen gibt oder diese unwirksam ist, regelt die gesetzliche Erbfolge, wer das Vermögen erbt. Liegt ein Testament vor, beeinflusst Sie den Pflichtteil, der den Hinterbliebenen grundsätzlich zusteht. Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem ehelichen Stand des Verstorbenen. Dabei gibt es Erben folgender verschiedener Ordnungen:

     

    1. Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers (Kinder (einschließlich nicht-eheliche und adoptierte), Enkel, Urenkel)
    2. Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge (Bruder, Schwester, Neffe, Nichte, Großneffe, Großnichte)
    3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge (Onkel, Tante, Cousin, Cousine)
    4. Ordnung: Urgroßeltern und deren Abkömmlinge
    5. Ordnung (und ferner): entfernte Voreltern

     

    4 verschiedene Muster, Vordrucke & Vorlagen des Berliner Testaments

    1. Berliner Testament Einheitslösung (Kurzfassung)

    Inhalt:

    • Ehegatten sind gegenseitige Alleinerben
    • Kinder sind Schlusserben
    • Ersatzerben
    • salvatorische Klausel

    2. Berliner Testament Einheitslösung (ausführlich)

    Inhalt:

    • Rechtsanwendung nach Ableben
    • Zweifel an der Testierfähigkeit
    • Ehegatten sind gegenseitige Alleinerben
    • Kinder als Schlusserben
    • Ersatzerben
    • Regelung Pflichtteilsanspruch
    • Verzicht auf Anfechtungsrecht

    3. Berliner Testament getrennte Lösung (Kurzfassung)

    Inhalt:

    • Ehegatten sind gegenseitige Alleinerben (inkl. Befreiung von gesetzlichen Beschränkungen)
    • Kind(er) als Nacherbe(n)
    • Ersatznacherben
    • Erbausschluss bei Erbausschlagung/Pflichtteil/Zuwendungsverzicht
    • Kind(er) als Vollerbe(n) des Längslebenden
    • Ersatzerben

    4. Berliner Testament getrennte Lösung (ausführlich)

    Inhalt:

    • Aufhebung errichteter Verfügungen
    • Ehegatten sind gegenseitige Alleinerben (Überlebender wird jedoch Vorerbe)
    • Befreiung von gesetzlichen Beschränkungen
    • Kinder als Nacherben
    • Überlebender wird bei erneuter Heirat/Lebenspartnerschaft beschränkter Vorerbe
    • Kinder als Vollerben des Längstlebenden
    • Erbausschluss der Kinder bei Erbausschlagung/Pflichtteil
    • Wechselbezüglichkeit & Bindung
    • Verzicht auf Anwendungsrecht

    Das Berliner Testament um die gesetzliche Erbfolge zu umgehen

    Viele Paare möchten nicht, dass nach Ihrem Ableben die gesetzliche Erbfolge greift.

    Alternativ entscheiden sich viele für ein gemeinschaftliches oder ein Berliner Testament. Solche gemeinschaftlichen Testamente können nur von zwei verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Personen errichtet werden. Die Vorteile von gemeinschaftlichen Testamenten sind, dass eine Version für beide Erblasser ausgestellt wird, die Wirkungen weitreichender ausfallen und dass auch wechselbezügliche Verfügungen darin aufgenommen werden. Außerdem ist diese Art von Testamenten auch in handschriftlicher Form rechtsgültig und kann zu Lebzeiten nur in notarieller Form widerrufen werden. Ein Nachteil ist jedoch, dass eine Änderung bzw. Widerrufung nur gemeinsam und nach dem Ableben eines Partners nur sehr begrenzt möglich ist. Das Berliner Testament stellt eine besondere Form der gemeinschaftlichen Testamente dar. Es vereint das Vermögen des Erstverstorbenen mit dem des überlebenden Ehegatten. Das Erbe wird erst nach dem Ableben des zuletzt Verstorbenen an Dritte übertragen. Wenn Sie ein Berliner Testament errichten wollen, bedienen Sie sich an unseren Mustern bzw. Vorlagen. Hier können Sie zwischen verschiedenen Varianten eine für Ihre Wünsche geeignete auswählen. Kontaktieren Sie uns auch gern bei Fragen oder wenn Sie ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren wollen: 06151 / 130 230.

     

    Häufige Fragen (FAQ)

    ✔️ Welche Vorteile hat ein Berliner Testament?zuklappenaufklappen

    Ohne ein Testament greift im Todesfall die gesetzliche Erbfolge. Hier entsteht häufig eine Erbengemeinschaft aus Kindern oder anderen Erben und der überlebende Partner erbt neben den Kindern nur die Hälfte des Vermögens. Viele Paare möchten genau das oftmals nicht. Die Vorteile von gemeinschaftlichen Testamenten sind, dass eine Version für beide Erblasser ausgestellt wird, die Wirkungen weitreichender ausfallen und dass auch wechselbezügliche Verfügungen darin aufgenommen werden. Außerdem ist diese Art von Testamenten auch in handschriftlicher Form rechtsgültig und kann zu Lebzeiten nur in notarieller Form widerrufen werden.

    Hat das Berliner Testament auch Nachteile?zuklappenaufklappen

    Jede Testamentsart besitzt seine Vor- & Nachteile. Welche diese konkret sind, erfahren Sie in unserem Beitrag zu diesem Thema. (LINK)

    Welche Testamentarten gibt es?zuklappenaufklappen

    Man unterscheidet zwischen Einzeltestament, gemeinschaftlichem Testament, Erbvertrag und gesetzlicher Erbfolge. Weitere Informationen zu den jeweiligen Testamentsarten finden Sie in unserem Beitrag dazu. (LINK)

    Wie viel bekommen meine Kinder bei dem Berliner Testament von dem Erbe?zuklappenaufklappen

    Je nach Wahl einer Einheits- bzw. getrennten Lösung sind die Kinder die Schluss- oder Nacherben.

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