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Dr. Beier & Partner

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Fachanwälte für Erbrecht
Notare in Darmstadt
Telefon (0651) 130 230

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    Bitte beachten Sie, dass wir keine allgemeinen Fragen beantworten können. Wir können nur Anfragen beantworten, die sich auf ein zukünftiges Mandat und Beauftragung unserer Kanzlei beziehen.

    Herzlichst, Ihr Dr. MA Robert Beier

    Fach- & Rechtsanwältin Sandra Kleber, LL.M.

    Frau Kleber ist ein wichtiges Mitglied von Beier & Partner und fungiert auch als Notarin mit dem Amtssitz in Darmstadt

    Sandra Kleber, LL.M. – Fachanwältin für Erbrecht

    Fachanwältin Sandra Kleber, LL.M.

    Rechtsanwältin Sandra Kleber, LL.M.

    Frau Rechtsanwältin Sandra Kleber, LL.M. begleitet in unserer Sozietät besondere Spezialfälle aus dem Erbrecht, der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main wurde ihr aufgrund der geprüften besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Erbrecht, im Arbeitsrecht und im Familienrecht gestattet, die Bezeichnungen „Fachanwältin für Erbrecht“, „Fachanwältin für Familienrecht“ und „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu führen. Eine ideale Kombination, um im Erbrecht professionell beraten zu können.

     

    Fachanwalt wird man, indem man sich einer schriftlichen Prüfung unterzieht und über einen drei-Jahreszeitraum gegenüber einem Prüfungsgremium eine hohe Anzahl an außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren auf verschiedenen Gebieten des Familienrechts und des Arbeitsrechts nachweist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass bei Beauftragung eines Fachanwalts dieser auch über einen Erfahrungsschatz verfügt, den er für seine Mandanten nutzen kann.

     

    Frau Rechtsanwältin Sandra Kleber, LL.M. hat insbesondere auf dem Gebiet der vorsorgenden Familien- und Erbrechtsplanung einen besonderen Erfahrungsschatz erworben. Erfolgt eine Vermögensplanung bereits zu Lebzeiten, sind ehebezogene Besonderheiten genauso wie steuerrechtliche Problematiken zu beachten. Frau Rechtsanwältin Sandra Kleber, LL.M. übernimmt daher national und international Mandate auf dem Gebiet der Gestaltung von u.a. Eheverträgen, Zugewinnausgleichsvereinbarungen, Testamentsgestaltungen. Eine besondere Expertise besitzt Frau Rechtsanwältin Kleber auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge. Aufgrund ihres internationalen Aufbaustudiengangs „Internationales Wirtschaftsrecht“ besitzt sie besondere Kenntnisse im Bereich des Unternehmensrechts. Nationale und internationale Mandaten  vertrauen auf einen besonderen Erfahrungsschatz.

    Fachanwaltschaften

    (mindestens drei Jahre zugelassen, erfolgreicher Abschluss einer theoretischen Prüfung, Nachweis besonderer praktischer Erfahrung innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren geprüft durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main)

     

    • Fachanwältin für Erbrecht (insbesondere bei Familienvermögen, Testamenten, Erbengemeinschaften und Pflichtteilsansprüchen)
    • Fachanwältin für Familienrecht (insbesondere bei der vorsorgenden Rechtsberatung, wie Ehe- und Erbverträge)
    • Fachanwältin für Arbeitsrecht (insbesondere bei Unternehmensnachfolgen innerhalb und außerhalb der Familie)

    Notarin

    Frau Rechtsanwältin Sandra Kleber, LL.M. wurde durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zur Notarin mit dem Amtssitz in Darmstadt bestellt.

    Kompetenzen

    Die Schwerpunkte der Tätigkeit liegen in folgenden Bereichen:

    • Vorsorgende Beratung und Vertretung bei Testamenten in Abstimmung mit Ehe- und Erbverträgen, insbesondere bei Familienvermögensplanung
    • Begleitung von Unternehmensübergaben innerhalb der Familie (Generationenwechsel, Steuerrecht, Arbeitsrecht)
    • Unternehmensnachfolge im Rahmen eines Unternehmenskaufs (Asset Deal, Share Deal, Steuerrecht, Arbeitsverhältnisse)
    • Verfahrensrecht, insbesondere FamFG (Erbscheinerteilung, Nachlassverfahren)
    • Abwehr unberechtigter Forderungen, Testamentsanfechtungen, Erbenfeststellungsklagen
    • Teilungsversteigerungssachen

    Werdegang

    • Studium an den Universitäten Augsburg und Heidelberg
    • Referendariat am Landgericht Heidelberg
    • Aufbaustudium Sportrecht an der Fernuniversität Hagen
    • Anwältin in einer überregional tätigen Anwaltskanzlei mit der Spezialisierung Familienrecht
    • Gründungsmitglied der Sozietät Dr. Beier & Partner
    • Bestellung als Verfahrenspflegerin und Betreuerin unterschiedlicher Gerichte
    • Master of Laws (Internationales Wirtschaftsrecht)
    • Aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen Zulassung zur Fachanwältin für Erbrecht
    • Aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen Zulassung zur Fachanwältin für Familienrecht
    • Aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen Zulassung zur Fachanwältin für Arbeitsrecht
    • Ernennung zur Notarin mit dem Amtssitz in Darmstadt
    • Weiterbildung fortlaufend in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht und Steuerrecht

    Publikationen

    • „3, 2, 1… meins! …oder lieber doch Deins?!“
      Kundze, Dez. 2005 / Fratz, Nov. 2005
    • „Deshalb darf der Vierbeiner trotzdem bellen“
      Kundze, Feb. 2006
    • „Wenn der Deutsche hinfällt…“
      Kundze, März 2006
    • „Damit die Urlaubsfreude eine Freude bleibt“,
      Kundze, Mai 2006
    • „Nach der WM ist Urlaubszeit“
      Kundze, Juli 2006
    • „Ist eine in einem formnichtig befristeten Arbeitsverhältnis erklärte ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber aufgrund einer vertraglichen beschränkenden Vereinbarung des Kündigungsrechts unwirksam?“, Verlag 2011,ISBN 978-3-656-18749-3
    Fachanwältin Sandra Kleber, LL.M.

    Rechtsanwältin Sandra Kleber, LL.M.

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    Dr. Robert Beier  LL.M. Rechtsanwalt und Notar     Amtssitz in Darmstadt Fachanwalt für Erbrecht

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    Sandra Kleber  LL.M. Rechtsanwältin und Notarin Amtssitz in Darmstadt Fachanwältin für Erbrecht

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    Das Mandat ist servicegeleitet. Unsere Mandanten wissen stets, welchen Stand die Bearbeitung hat, welche Ziele angestrebt werden und welche Taktiken hierzu eingesetzt werden.

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    Anwaltsnotar - Nurnotar - Amtsnotar

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    Der Notar ist eine Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt. Auch ist der Notar für die Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten zuständig. In der Bundesrepublik amtieren derzeit ca. 7.000 Notare. Regional verschieden sind entweder hauptberufliche Notare (sog. Nur-Notare) zu finden oder Anwaltsnotare, die zugleich als Rechtsanwalt zugelassen sind.

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    Die Berechtigung zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Hierzu prüfen die Fachausschüsse die Anträge auf Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung. Dem Kammervorstand obliebt die Entscheidung. Nach der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sind per 1. Januar 2014 24,97 % aller Rechtsanwälte berechtigt, eine oder mehrere Fachanwaltsbezeichnungen zu führen. Nach wie vor ist "der Fachanwalt" damit ein guter Garant für eine echte Expertise.

    Mitglied im Deutschen Anwaltverein

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    Dem DAV gehören insgesamt 255 Anwaltvereine an: davon 242 in Deutschland und je einer in Großbritannien, Italien, Griechenland, Portugal, Brasilien, Luxemburg, Spanien, Belgien, Polen, der Ukraine, den Niederlanden sowie zwei Anwaltvereine in Frankreich. Über die örtlichen Anwaltvereine sind rund 65.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Mitglied im DAV. Über die einzelnen Arbeitsgemeinschaften profitieren angeschlossene Anwälte von einem fachlichen Austausch, was letztlich der professionellen Mandatsführung zu Gute kommt.