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Fachanwälte für Erbrecht
Notare in Darmstadt
Telefon (0651) 130 230

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    Bitte beachten Sie, dass wir keine allgemeinen Fragen beantworten können. Wir können nur Anfragen beantworten, die sich auf ein zukünftiges Mandat und Beauftragung unserer Kanzlei beziehen.

    Herzlichst, Ihr Dr. MA Robert Beier

    Prozessvertretung im Erbrecht

    Prozessvertretung im Erbrecht

    Eine Prozessvertretung im Erbrecht tritt auf, wenn ein Erbstreit zwischen den Erben ausbricht oder wenn es Unstimmigkeiten bezüglich der Erbmasse gibt. In diesem Fall wird ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragt, um die Interessen eines Erben, eines Vermächtnisnehmers, eines Pflichtteilsberechtigten oder eines Gläubigers des Nachlasses zu vertreten.

    Im außergerichtlichen Bereich kann der Anwalt bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Nachlass, bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen oder bei der Durchführung eines Erbvertrags bzw. Testamentes behilflich sein.

    Die Prozessvertretung umfasst in der Regel die Erstellung von Schriftsätzen, die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen und die Verhandlung mit anderen Erben oder deren Anwälten. Ziel ist es, das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten zu erzielen und gegebenenfalls eine Einigung zu erzielen, um eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung oder ein nachteiliges Urteil zu vermeiden.

    In der Regel sollte die Beauftragung eines Anwalts frühzeitig erfolgen, um den Erbprozess so reibungslos wie möglich abwickeln zu können.

    Ein Anwalt sollte so frühzeitig wie möglich beauftragt werden, da er oder sie in der Lage ist, Ihnen rechtliche Unterstützung und Beratung in allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrem rechtlichen Problem zu geben. Hier sind einige Gründe, warum ein Anwalt

    frühzeitig

    beauftragt werden sollte:

    1. Rechtliche Beratung: Ein Anwalt kann Ihnen eine rechtliche Beratung geben, die Ihnen hilft, Ihre Situation besser zu verstehen und Ihre Rechte und Optionen zu erkennen.
    2. Beweissicherung: Ein Anwalt kann Beweise sichern, die für Ihren Fall von Bedeutung sind. Durch eine frühzeitige Zusammenarbeit können wichtige Beweise gesichert werden, bevor sie verloren gehen, zerstört oder von anderer Seite manipuliert werden.
    3. Vermeidung von Fehlern: Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Fehler zu vermeiden, die Sie bei der Bearbeitung Ihres Falls machen könnten. Ein Fehler kann dazu führen, dass Sie Ihre Chance verlieren, Ihren Fall erfolgreich zu lösen.
    4. Frühe Lösung: Ein Anwalt kann dazu beitragen, dass Ihr Fall frühzeitig gelöst wird. Wenn Sie einen Anwalt frühzeitig beauftragen, kann er oder sie Ihnen helfen, Ihre Angelegenheit so schnell wie möglich zu lösen.
    5. Fristen und Formalitäten: Ein Anwalt kennt die Fristen und Formalitäten, die bei der Lösung Ihres Falls einzuhalten sind. Wenn Sie einen Anwalt frühzeitig beauftragen, können Sie sicherstellen, dass Sie diese Fristen und Formalitäten einhalten und Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Lösung Ihres Falls erhöhen.

    Wir tragen dazu bei, dass Sie Ihre Angelegenheit erfolgreich und effizient lösen. Es ist daher ratsam, in jedem Fall einen Anwalt frühzeitig zu beauftragen, um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Lösung Ihres Falls zu erhöhen.

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    Herzlich willkommen bei Dr. Beier & Partner Rechtsanwälte  Fachanwälte und NotareHerzlich willkommen bei Dr. Beier & Partner Rechtsanwälte  Fachanwälte und Notare

    Herzlich willkommen bei Dr. Beier & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare

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    Dr. Robert Beier  LL.M. Rechtsanwalt und Notar     Amtssitz in Darmstadt Fachanwalt für Erbrecht

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    Sandra Kleber  LL.M. Rechtsanwältin und Notarin Amtssitz in Darmstadt Fachanwältin für Erbrecht

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    Der Notar ist eine Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt. Auch ist der Notar für die Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten zuständig. In der Bundesrepublik amtieren derzeit ca. 7.000 Notare. Regional verschieden sind entweder hauptberufliche Notare (sog. Nur-Notare) zu finden oder Anwaltsnotare, die zugleich als Rechtsanwalt zugelassen sind.

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    Die Berechtigung zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Hierzu prüfen die Fachausschüsse die Anträge auf Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung. Dem Kammervorstand obliebt die Entscheidung. Nach der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sind per 1. Januar 2014 24,97 % aller Rechtsanwälte berechtigt, eine oder mehrere Fachanwaltsbezeichnungen zu führen. Nach wie vor ist "der Fachanwalt" damit ein guter Garant für eine echte Expertise.

    Mitglied im Deutschen Anwaltverein

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    Dem DAV gehören insgesamt 255 Anwaltvereine an: davon 242 in Deutschland und je einer in Großbritannien, Italien, Griechenland, Portugal, Brasilien, Luxemburg, Spanien, Belgien, Polen, der Ukraine, den Niederlanden sowie zwei Anwaltvereine in Frankreich. Über die örtlichen Anwaltvereine sind rund 65.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Mitglied im DAV. Über die einzelnen Arbeitsgemeinschaften profitieren angeschlossene Anwälte von einem fachlichen Austausch, was letztlich der professionellen Mandatsführung zu Gute kommt.