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Fachanwälte für Erbrecht
Notare in Darmstadt
Telefon (0651) 130 230

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    Bitte beachten Sie, dass wir keine allgemeinen Fragen beantworten können. Wir können nur Anfragen beantworten, die sich auf ein zukünftiges Mandat und Beauftragung unserer Kanzlei beziehen.

    Herzlichst, Ihr Dr. MA Robert Beier

    Impressum

    Rechtsanwälte und Notar Dr. Beier & Partner

    Impressum

    Inhaber:
    Rechtsanwälte und Notar Dr. Beier & Partner
    – Fachanwalt Erbrecht Darmstadt

     

    Rechtsanwälte und Amtssitz Notar Darmstadt
    Mornewegstraße 45A
    64293 Darmstadt

     

    Tel: 06151 / 130 230
    Fax: 06151 / 130 23 23

     

    Rechtsanwälte und Fachanwälte Dr. Beier & Partner
    Büro Bensheim

    Lilienthalstraße 26-28
    64625 Bensheim

     

    Tel: 06251 / 70 55 70
    Fax: 06251 / 70 55 750

     

    E-Mail: info@anwalt-erbrecht.de
    Homepage: www.anwalt-erbrecht.de

     

    Berufsstand:
    Dr. Beier & Partner Partnerschaftsgesellschaft
    Registergericht Frankfurt / M PR 1764
    Sitz der Gesellschaft ist Darmstadt
    Steuernummer 07 305 30689
    Finanzamt Darmstadt
    Alleinvertretungsberechtigt ist Rechtsanwalt Dr. Robert Beier, LL.M.
    Berufshaftpflichtversicherung: Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft. Königinstraße 28, 80802 München.

     

    Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU‐Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Beier & Partner sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Frankfurt a.M., Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main und üben ihren Beruf nach den folgenden Berufsregeln aus, welche auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) eingesehen werden können. Dazu gehören insbesondere: Berufsordnung Bundesrechtsanwaltsordnung Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft.

    Die für Notare zuständige Berufskammer ist die Notarkammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main, Tel +49(0)69 170098-02, www.notarkammer-ffm.de.

     

    Es gelten die folgenden Gebühren- und Berufsordnungen:

     

    Für Rechtsanwälte:

    BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung; BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte; FAO – Fachanwaltsordnung; RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Gemeinschaft (CCBE); Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) vom 9. März 2000.

    Der Volltext der betreffenden Vorschriften ist über den Link abrufbar: http://www.www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/

     

    Für Notare:

    BNotO – Bundesnotarordnung; BeurkG – Beurkundungsgesetz DoNot – Dienstordnung für Notare; europäischer Kodex des notariellen Standesrechts, GNotKG – Gerichts- und Notarkostengesetz. Der Volltext der betreffenden Vorschriften sind über folgenden Link abrufbar: http://www.bnotk.de/Notar/berufsrecht/index.php/

     

    Zuständige Aufsichtsbehörde der Notare ist der Präsident des Landgerichts Darmstadt.

     

    Webdesign:
    Das Webdesign und die damit verbundene Webentwicklung wurde von der Werbeagentur Lookmaker aus Erfurt erstellt und realisiert. Ein wesentlicher Fokus lag hierbei auf der einfachen Nutzerführung sowie der optimalen Darstellung von Ratgeberinhalten zum Thema des Erbrechts.

     

    Bildquellen:
    Siehe Quellennachweis

     

    Haftungsausschluss:
    Siehe Haftungsausschluss

     

    Datenschutz:
    Siehe Datenschutz

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    Herzlich willkommen bei Dr. Beier & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare

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    Dr. Robert Beier  LL.M. Rechtsanwalt und Notar     Amtssitz in Darmstadt Fachanwalt für Erbrecht

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    Sandra Kleber  LL.M. Rechtsanwältin und Notarin Amtssitz in Darmstadt Fachanwältin für Erbrecht

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    Anwaltsnotar - Nurnotar - Amtsnotar

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    Der Notar ist eine Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt. Auch ist der Notar für die Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten zuständig. In der Bundesrepublik amtieren derzeit ca. 7.000 Notare. Regional verschieden sind entweder hauptberufliche Notare (sog. Nur-Notare) zu finden oder Anwaltsnotare, die zugleich als Rechtsanwalt zugelassen sind.

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    Die Berechtigung zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Hierzu prüfen die Fachausschüsse die Anträge auf Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung. Dem Kammervorstand obliebt die Entscheidung. Nach der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sind per 1. Januar 2014 24,97 % aller Rechtsanwälte berechtigt, eine oder mehrere Fachanwaltsbezeichnungen zu führen. Nach wie vor ist "der Fachanwalt" damit ein guter Garant für eine echte Expertise.

    Mitglied im Deutschen Anwaltverein

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    Dem DAV gehören insgesamt 255 Anwaltvereine an: davon 242 in Deutschland und je einer in Großbritannien, Italien, Griechenland, Portugal, Brasilien, Luxemburg, Spanien, Belgien, Polen, der Ukraine, den Niederlanden sowie zwei Anwaltvereine in Frankreich. Über die örtlichen Anwaltvereine sind rund 65.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Mitglied im DAV. Über die einzelnen Arbeitsgemeinschaften profitieren angeschlossene Anwälte von einem fachlichen Austausch, was letztlich der professionellen Mandatsführung zu Gute kommt.