Die außgerichtliche Interessenwahrnehmung
Die außgerichtliche Interessenwahrnehmung
Die außergerichtliche Interessenwahrnehmung bezeichnet die Vertretung Ihrer Interessen gegenüber einer anderen Person.
Der moderne Rechtsanwalt im Erbrecht des 21. Jahrhunderts versteht sich vordergründig nicht als Kämpfer in Prozessen. Diese dauern gerade auf dem Gebiet des Erbrechts lang und verursachen in der Regel durchaus hohe Kosten. Prozesse im Erbrecht sollten daher – wenn möglich – vermieden werden. Umso bauen unsere Mandanten auf unsere:
- multidisziplinäre Spezialisierung,
- fundierte Erfahrung,
- ausgeprägtes Fachwissen,
- kreative Strategien,
- chancengeprüfte Konzepte,
- erfolgreiche Rhetorik und nicht zuletzt
- kostenbewusste Strukturen.