Der Notarbesuch - Was Sie wissen müssen
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte zum Notarbesuch
Der Notarbesuch
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes (Bundesnotarkammer). Er betreut die Beteiligten daher unabhängig und unparteiisch. Die Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber ist der Garant dafür, dass der Notar jedem Bürger sein Recht gleichermaßen sichert.
Er ist deshalb zur vollständigen Verschwiegenheit verpflichtet. Dem Notar können und sollten Sie deshalb alle vertrauliche Informationen über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse offenbaren. Nur so kann er die Interessen der Beteiligten bei der Vertragsgestaltung optimal berücksichtigen. Wenn Sie Ihren Notar in Darmstadt konsultieren, sollten Sie Folgendes wissen:
Grundsätzliches zum Notarbesuch
Notarielle Geschäfte sind für die Beteiligten regelmäßig bedeutsame Verträge, wichtige Beurkundungen oder Beglaubigungen. Für den erfahrenen Geschäftsmann sind sie ebenfalls ein Muss, auch wenn ähnliche Verträge schon vielfach geschlossen wurden. Für uns gilt daher in jedem Fall, folgendes sicherzustellen:
- Wohlbefinden in unserem Büro.
- Keine unnötigen Wartezeiten.
- Schnelle Vertragsentwürfe zur Prüfung.
- Flexible Geschäftszeiten, auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten.
- Gute Erreichbarkeit für kurzfristige Rücksprachen.
Sollte es einmal Anlass zur Kritik geben, sind wir hierfür nicht nur offen, sondern auch dankbar. Auch wir wollen uns weiter entwickeln.
Der erste Besprechungstermin
Wenn Sie einen ersten Termin im Notarbüro wahrnehmen, sollten Sie die für Sie wichtigen Unterlagen direkt mitführen. Sämtliche Unterlagen können direkt gescannt oder kopiert werden. Haben Sie eine Unterlage dabei, welche nicht benötigt wird, ist das nicht so schlimm.
Selbstverständlich können Sie auch bereits die Ausweispapiere mitbringen. Der Notar kann sich dann bereits im ersten Termin über Ihre Identität rechtssicher Klarheit verschaffen. Welche Notarkosten anfallen bzw. welche Gebührensätze für die verschiedene notariellen Tätigkeiten gelten, ist im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgeschrieben. Gemäß § 17 Abs. 1 der Bundesnotarordnung (BnotO) sind Notare dazu verpflichtet, für Ihre Tätigkeiten gesetzlich vorgeschriebene Gebühren zu erheben. Eine freie Preisgestaltung existiert demnach nicht.
Der Beurkundungstermin
Zum Beurkundungstermin bringen Sie bitte Ihre Ausweispapiere mit. Bestenfalls verfügen Sie über einen gültigen Personalausweis. Ist Ihr Personalausweis abgelaufen, bringen Sie ihn bitte dennoch mit. Alternativ können Sie auch einen Reisepass vorlegen. Bei vielen Geschäften genügt notfalls auch die Vorlage eines Führerscheins. Sollen familienrechtliche Beurkundungen aufgenommen werden – hierzu zählen insbesondere: Eheverträge, Testamente, Erbverträge – benötigt der Notar die Heiratsurkunde sowie grundsätzlich auch eine Geburtsurkunde der Beteiligten. Gleiches gilt für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins. Selbstverständlich unterrichtet Sie unser Büro vor einer Beurkundung schriftlich über die von Ihnen bitte mitzuführenden Dokumente. Sie können uns sämtliche Dokumente auch bereits vor dem Tag der Beurkundung zukommen lassen, per Post, Abgabe beim Sekretariat oder Einwurf in den Briefkasten. Das erlaubt uns, für den Beurkundungstermin bereits alles vorzubereiten, so dass abermals keinerlei Wartezeiten entstehen.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Termin haben, rufen Sie uns einfach an: 06151 / 130 230. Oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Häufige Fragen (FAQ)
Wenn Sie einen ersten Termin im Notarbüro wahrnehmen, sollten Sie die für Sie wichtigen Unterlagen direkt mitführen. Sämtliche Unterlagen können direkt gescannt oder kopiert werden.
Zum Beurkundungstermin bringen Sie bitte Ihre Ausweispapiere mit. Bestenfalls verfügen Sie über einen gültigen Personalausweis. Ist Ihr Personalausweis abgelaufen, bringen Sie ihn bitte dennoch mit. Alternativ können Sie auch einen Reisepass vorlegen. Bei vielen Geschäften genügt notfalls auch die Vorlage eines Führerscheins.+
Eine freie Preisgestaltung existiert unter Notaren grundsätzlich nicht. Welche Notarkosten anfallen bzw. welche Gebührensätze für die verschiedene notariellen Tätigkeiten gelten, werden im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Gemäß § 17 Abs. 1 der Bundesnotarordnung (BnotO) sind Notare dazu verpflichtet, für Ihre Tätigkeiten gesetzlich vorgeschriebene Gebühren zu erheben.