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Fachanwälte für Erbrecht
Notare in Darmstadt
Telefon (0651) 130 230

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    Bitte beachten Sie, dass wir keine allgemeinen Fragen beantworten können. Wir können nur Anfragen beantworten, die sich auf ein zukünftiges Mandat und Beauftragung unserer Kanzlei beziehen.

    Herzlichst, Ihr Dr. MA Robert Beier

    Der Notarbesuch - Was Sie wissen müssen

    In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte zum Notarbesuch

    Der Notarbesuch

    Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes (Bundesnotarkammer). Er betreut die Beteiligten daher unabhängig und unparteiisch. Die Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber ist der Garant dafür, dass der Notar jedem Bürger sein Recht gleichermaßen sichert.

    Der Notar als Träger des öffentlichen Amtes

    Der Notar ist Vertrauensperson aller Beteiligten.

    Er ist deshalb zur vollständigen Verschwiegenheit verpflichtet. Dem Notar können und sollten Sie deshalb alle vertrauliche Informationen über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse offenbaren. Nur so kann er die Interessen der Beteiligten bei der Vertragsgestaltung optimal berücksichtigen. Wenn Sie Ihren Notar in Darmstadt konsultieren, sollten Sie Folgendes wissen:

    Grundsätzliches zum Notarbesuch

    Notarielle Geschäfte sind für die Beteiligten regelmäßig bedeutsame Verträge, wichtige Beurkundungen oder Beglaubigungen. Für den erfahrenen Geschäftsmann sind sie ebenfalls ein Muss, auch wenn ähnliche Verträge schon vielfach geschlossen wurden. Für uns gilt daher in jedem Fall, folgendes sicherzustellen:

     

    • Wohlbefinden in unserem Büro.
    • Keine unnötigen Wartezeiten.
    • Schnelle Vertragsentwürfe zur Prüfung.
    • Flexible Geschäftszeiten, auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten.
    • Gute Erreichbarkeit für kurzfristige Rücksprachen.

     

    Sollte es einmal Anlass zur Kritik geben, sind wir hierfür nicht nur offen, sondern auch dankbar. Auch wir wollen uns weiter entwickeln.

    Der erste Besprechungstermin

    Wenn Sie einen ersten Termin im Notarbüro wahrnehmen, sollten Sie die für Sie wichtigen Unterlagen direkt mitführen. Sämtliche Unterlagen können direkt gescannt oder kopiert werden. Haben Sie eine Unterlage dabei, welche nicht benötigt wird, ist das nicht so schlimm.

    Notarielles Erstgespräch

    Das Erstgespräch mit dem Notar – was Sie wissen müssen

    Selbstverständlich können Sie auch bereits die Ausweispapiere mitbringen. Der Notar kann sich dann bereits im ersten Termin über Ihre Identität rechtssicher Klarheit verschaffen. Welche Notarkosten anfallen bzw. welche Gebührensätze für die verschiedene notariellen Tätigkeiten gelten, ist im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgeschrieben. Gemäß § 17 Abs. 1 der Bundesnotarordnung (BnotO) sind Notare dazu verpflichtet, für Ihre Tätigkeiten gesetzlich vorgeschriebene Gebühren zu erheben. Eine freie Preisgestaltung existiert demnach nicht.

     

    Der Beurkundungstermin

    Zum Beurkundungstermin bringen Sie bitte Ihre Ausweispapiere mit. Bestenfalls verfügen Sie über einen gültigen Personalausweis. Ist Ihr Personalausweis abgelaufen, bringen Sie ihn bitte dennoch mit. Alternativ können Sie auch einen Reisepass vorlegen. Bei vielen Geschäften genügt notfalls auch die Vorlage eines Führerscheins. Sollen familienrechtliche Beurkundungen aufgenommen werden – hierzu zählen insbesondere: Eheverträge, Testamente, Erbverträge – benötigt der Notar die Heiratsurkunde sowie grundsätzlich auch eine Geburtsurkunde der Beteiligten. Gleiches gilt für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins. Selbstverständlich unterrichtet Sie unser Büro vor einer Beurkundung schriftlich über die von Ihnen bitte mitzuführenden Dokumente. Sie können uns sämtliche Dokumente auch bereits vor dem Tag der Beurkundung zukommen lassen, per Post, Abgabe beim Sekretariat oder Einwurf in den Briefkasten. Das erlaubt uns, für den Beurkundungstermin bereits alles vorzubereiten, so dass abermals keinerlei Wartezeiten entstehen.

    Wenn Sie Fragen zu Ihrem Termin haben, rufen Sie uns einfach an: 06151 / 130 230. Oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

     

    Häufige Fragen (FAQ)

    Was brauche ich beim ersten Besprechungstermin mit einem Notar?zuklappenaufklappen

    Wenn Sie einen ersten Termin im Notarbüro wahrnehmen, sollten Sie die für Sie wichtigen Unterlagen direkt mitführen. Sämtliche Unterlagen können direkt gescannt oder kopiert werden.

    Was brauche ich zum Beurkundungstermin?zuklappenaufklappen

    Zum Beurkundungstermin bringen Sie bitte Ihre Ausweispapiere mit. Bestenfalls verfügen Sie über einen gültigen Personalausweis. Ist Ihr Personalausweis abgelaufen, bringen Sie ihn bitte dennoch mit. Alternativ können Sie auch einen Reisepass vorlegen. Bei vielen Geschäften genügt notfalls auch die Vorlage eines Führerscheins.+

    Was kostet ein Notar?zuklappenaufklappen

    Eine freie Preisgestaltung existiert unter Notaren grundsätzlich nicht. Welche Notarkosten anfallen bzw. welche Gebührensätze für die verschiedene notariellen Tätigkeiten gelten, werden im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Gemäß § 17 Abs. 1 der Bundesnotarordnung (BnotO) sind Notare dazu verpflichtet, für Ihre Tätigkeiten gesetzlich vorgeschriebene Gebühren zu erheben.

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    Dr. Robert Beier  LL.M. Rechtsanwalt und Notar     Amtssitz in Darmstadt Fachanwalt für Erbrecht

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    Der Notar ist eine Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt. Auch ist der Notar für die Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten zuständig. In der Bundesrepublik amtieren derzeit ca. 7.000 Notare. Regional verschieden sind entweder hauptberufliche Notare (sog. Nur-Notare) zu finden oder Anwaltsnotare, die zugleich als Rechtsanwalt zugelassen sind.

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    Die Berechtigung zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Hierzu prüfen die Fachausschüsse die Anträge auf Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung. Dem Kammervorstand obliebt die Entscheidung. Nach der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sind per 1. Januar 2014 24,97 % aller Rechtsanwälte berechtigt, eine oder mehrere Fachanwaltsbezeichnungen zu führen. Nach wie vor ist "der Fachanwalt" damit ein guter Garant für eine echte Expertise.

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    Dem DAV gehören insgesamt 255 Anwaltvereine an: davon 242 in Deutschland und je einer in Großbritannien, Italien, Griechenland, Portugal, Brasilien, Luxemburg, Spanien, Belgien, Polen, der Ukraine, den Niederlanden sowie zwei Anwaltvereine in Frankreich. Über die örtlichen Anwaltvereine sind rund 65.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Mitglied im DAV. Über die einzelnen Arbeitsgemeinschaften profitieren angeschlossene Anwälte von einem fachlichen Austausch, was letztlich der professionellen Mandatsführung zu Gute kommt.