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Fachanwälte für Erbrecht
Notare in Darmstadt
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    Bitte beachten Sie, dass wir keine allgemeinen Fragen beantworten können. Wir können nur Anfragen beantworten, die sich auf ein zukünftiges Mandat und Beauftragung unserer Kanzlei beziehen.

    Herzlichst, Ihr Dr. MA Robert Beier

    Die Vorsorgevollmacht - Formular, Vordruck & Infos

    Alle notwendigen Informationen zur Vorsorgevollmacht (inkl. Vordruck) erhalten Sie in diesem Beitrag.

    Ein gerichtlicher Betreuer ist nach dem Willen des Gesetzgebers nicht erforderlich, wenn und soweit ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten regeln kann. Die vor diesem Hintergrund erteilte Vollmacht wird deswegen auch als Vorsorgevollmacht bezeichnet.

    Vorsorgevollmacht inkl. Vordruck

    Eine Vorsorgevollmacht erteilen.

    Den Umfang der Vollmacht kann der Vollmachtgeber, d. h. derjenige, der durch die Vollmacht eine Betreuung vermeiden möchte, frei bestimmen. Es empfiehlt sich in der Regel eine umfassende Bevollmächtigung, damit die bevollmächtigte Person auch alle denkbaren Angelegenheiten erledigen kann. Typischerweise wird deswegen die Befugnis gegeben, in allen vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten tätig zu werden. Vermögensrechtliche Angelegenheiten können beinhalten: über Vermögensgegenstände, z. B. Grundstücke und Bankkonten zu verfügen, Verbindlichkeiten einzugehen oder gegenüber Gerichten, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen zu handeln. Sollte eine sog. Grundstücksvollmacht erteilt werden, muss die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden. Ansonsten kann sie auch grundsätzlich handschriftlich erfolgen. Persönliche Angelegenheiten können umfassen: Erklärungen in Gesundheitsangelegenheiten (z. B. die Einwilligung in Operationen) abzugeben, Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen (z. B. Anbringen von Bettgittern oder Gurten) zu treffen oder den Aufenthalt einschließlich einer Unterbringung im Pflegeheim zu bestimmen. Zu diesem Zweck sollte der Bevollmächtigte das Recht erhalten, Krankenunterlagen einzusehen sowie alle Informationen durch die behandelnden Ärzte einzuholen. Es liegt auf der Hand, dass nur Personen eingesetzt werden sollten, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht. Der Bevollmächtigte ist eigenverantwortlich tätig und wird grundsätzlich nicht durch ein Gericht überwacht. Auch sind die übertragenen Aufgaben für den Bevollmächtigten nicht leicht zu erledigen. Die Person des Vertrauens sollte daher gefragt werden, ob sie diese Aufgabe übernehmen möchte. Meistens werden sich Familienangehörige oder enge Freunde bereit finden. Möglich ist, einen oder mehrere Bevollmächtigte einzusetzen. Welche Kosten bei einer Vorsorgevollmacht auf Sie zu kommen und weitere Informationen diesbezüglich, haben wir für Sie in einem anderen Beitrag näher erläutert:

     

    Vorsorgevollmacht Vordruck

     Nachfolgendes Muster ist eine Möglichkeit, wie eine Vorsorgevollmacht aussehen kann . Keinesfalls gilt das hier gezeigte Beispiel als einzig denkbare Variante:

     

    Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person die Vollmachtsurkunde besitzt und bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts die Urkunde im Original vorlegen kann.

    Ich,            ,       in      

    Vorname Name , Geburtsdatum und Geburtsort 

         ,      

    Adresse, Telefon

    erteile hiermit Vollmacht an

               ,      

    Vorname Name, Geburtsdatum

         ,      

    Adresse, Telefon

    Sollte die von mir benannte Person bereits verstorben oder gesundheitlich nicht in der Lage sein, diese Vollmacht zu verwenden, erteile ich Vollmacht an

               ,      

    Vorname Name, Geburtsdatum

         ,      

    Adresse, Telefon

    Zentrales Vorsorgeregister

    Eine Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister wurde vorgenommen.Ja       Nein
    Eine Vorsorgeregisterkarte wurde mir ausgehändigt.Ja       Nein

     

    Die von mir benannte Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die ich im Folgenden angekreuzt oder angegeben habe. Durch diese Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden. Die Vollmacht bleibt daher in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig geworden sein sollte.

     Gesundheitsvorsorge / Pflegebedürftigkeit

    Die von mir benannte Person darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden, ebenso über alle Einzelheiten einer ambulanten oder (teil-) stationären Pflege. Sie ist befugt, meinen in einer Patientenverfügung festgelegten Willen durchzusetzen.Ja       Nein
    Die von mir benannte Person darf insbesondere in sämtliche Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes und in Heilbehandlungen einwilligen, auch wenn diese mit Lebensgefahr verbunden sein könnten oder ich einen schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleiden könnte. Sie darf die Einwilligung zum Unterlassen oder Beenden lebensverlängernder Maßnahmen erteilen.Ja       Nein
    Die von mir benannte Person darf Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an Dritte bewilligen. Ich entbinde sowohl alle mich behandelnden Ärzte als auch nichtärztliches Personal gegenüber meiner bevollmächtigten Vertrauensperson von der Schweigepflicht.Ja       Nein
    Die von mir benannte Person darf über meine Unterbringung mit Freiheit entziehender Wirkung (§ 1906 Abs. 1 BGB) und über Freiheit entziehende Maßnahmen (z. B. Bettgitter, Medikamente u. ä.) in einem Heim oder in einer sonstigen Einrichtung (§ 1906 Abs. 4 BGB) entscheiden, natürlich nur solange dergleichen zu meinem Wohle erforderlich ist.Ja       Nein
                   Ja       Nein

    Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten

    Die von mir benannte Person darf meinen Aufenthalt bestimmen, Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag über meine Wohnung einschließlich einer Kündigung wahrnehmen. Sie darf auch meinen Haushalt auflösen.Ja       Nein
    Die von mir benannte Person darf einen neuen Wohnraummietvertrag abschließen und kündigen.Ja       Nein
    Die von mir benannte Person darf einen Heimvertrag abschließen und kündigen sowie sonstige Verträge abschließen und kündigen, die für meinen Aufenthalt von Bedeutung sind.Ja       Nein
                   

    Behörden

    Die von mir benannte Person darf mich bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern sowie sonstigen Behörden und Institutionen vertreten.Ja       Nein

    Vermögenssorge

    Die von mir benannte Person darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen sowie Anträge stellen, abändern, zurücknehmen.
    Insbesondere bevollmächtige ich die von mir benannte Person
    Ja       Nein
    ·        über Vermögensgegenstände jeder Art zu verfügen.Ja       Nein
    ·        Zahlungen und Wertgegenstände anzunehmen.Ja       Nein
    ·        Verbindlichkeiten einzugehen.Ja       Nein
    ·        Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abzugeben. Die von mir benannte Person darf mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten umfassend vertreten.Ja       Nein
    ·        Schenkungen im Rahmen vorzunehmen, der einem Betreuer nach den rechtlichen Bestimmungen gestattet ist.Ja       Nein
    Folgende Geschäfte darf die von mir benannte Person nicht vornehmen:
    ·             Ja       Nein
    ·             Ja       Nein
    Die nachfolgenden Hinweise zur Vermögenssorge habe ich gelesen und umfassend verstanden.Ja      Nein

     

    Wichtige Hinweise zur Vermögenssorge

    Für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten sollte  grundsätzlich auf die von den Banken und Sparkassen angebotene Konto- und Depotvollmacht zurück gegriffen werden. Ein solches Muster liegt dieser Vollmacht bei. Diese beiliegende Konto – und Depotvollmacht berechtigt den Bevollmächtigten zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Konto- und Depotführung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Es werden ihm keine Befugnisse eingeräumt, die für den normalen Geschäftsverkehr unnötig sind. Hierzu gehören etwa der Abschluss von Finanztermingeschäften. Die Konto- und Depotvollmacht sollte entweder in der jeweiligen Bank oder Sparkasse oder aber vor Zeugen (nicht der Bevollmächtigte) unterzeichnet werden. Etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung können hierdurch von vornherein vermieden werden. Für Immobiliengeschäfte, Aufnahme von Darlehen sowie für Handelsgewerbe ist eine notarielle Vollmacht erforderlich.

     

    Post- und Fernmeldeverkehr

    Die von mir benannte Person darf die für mich bestimmte Post entgegennehmen und öffnen. Ja       Nein
    Die von mir benannte Person darf über den Fernmeldeverkehr entscheiden. Sie darf alle hiermit zusammenhängenden Willenserklärungen (z.B. Vertragsabschlüsse und Kündigungen) abgeben.Ja       Nein

     

    Vertretung vor Gericht 

    Die von mir benannte Person darf mich gegenüber Gerichten vertreten sowie Prozesshandlungen aller Art vornehmen.Ja       Nein

     

    Untervollmacht

    Die von mir benannte Person darf in einzelnen Angelegenheiten Untervollmacht erteilen.Ja       Nein

     

    Geltung über den Tod hinaus

    Ich will, dass die Vollmacht über den Tod hinaus bis zum Widerruf durch die Erben fort gilt. Ja       Nein

     

    Betreuungsverfügung

    Falls trotz dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung („rechtliche Betreuung“) erforderlich sein sollte, bitte ich, die oben bezeichnete Vertrauensperson als Betreuer zu bestellen. Ja       Nein

     

    Sonstige Regelungen

     Ja       Nein
                   Ja       Nein

     

    Ort, Datum                                          Unterschrift Vollmachtgeber /in

    Ort, Datum                                          Unterschrift Vollmachtnehmer / in

    Ort, Datum                                          Unterschrift 2. Vollmachtnehmer / in

    Ort, Datum                                          Unterschrift Zeuge / Zeugin (optional)

    Ort, Datum                                          Unterschrift 2. Zeuge / Zeugin (optional)

     

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    Der Notar ist eine Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt. Auch ist der Notar für die Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten zuständig. In der Bundesrepublik amtieren derzeit ca. 7.000 Notare. Regional verschieden sind entweder hauptberufliche Notare (sog. Nur-Notare) zu finden oder Anwaltsnotare, die zugleich als Rechtsanwalt zugelassen sind.

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    Die Berechtigung zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Hierzu prüfen die Fachausschüsse die Anträge auf Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung. Dem Kammervorstand obliebt die Entscheidung. Nach der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sind per 1. Januar 2014 24,97 % aller Rechtsanwälte berechtigt, eine oder mehrere Fachanwaltsbezeichnungen zu führen. Nach wie vor ist "der Fachanwalt" damit ein guter Garant für eine echte Expertise.

    Mitglied im Deutschen Anwaltverein

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