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Dr. Beier & Partner

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Fachanwälte für Erbrecht
Notare in Darmstadt
Telefon (0651) 130 230

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    Bitte beachten Sie, dass wir keine allgemeinen Fragen beantworten können. Wir können nur Anfragen beantworten, die sich auf ein zukünftiges Mandat und Beauftragung unserer Kanzlei beziehen.

    Herzlichst, Ihr Dr. MA Robert Beier

    Dr. Robert Beier, LL.M. | Fachanwalt für Erbrecht & Notar

    Rechtsanwalt und Notar in Darmstadt - Fachanwalt für Erbrecht

    Dr. Robert Beier – Erfahrungen und Kenntnisse

    Herr Rechtsanwalt und Notar in Darmstadt Dr. Robert Beier, LL.M. verfügt über besondere Expertisen im Erbrecht. Von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main wurde ihm aufgrund der geprüften besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Erbrecht gestattet, die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen. Darüber hinaus wurde er vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt zum Notar mit dem Amtssitz in Darmstadt ernannte.

    Dr. Robert Beier - Fachanwalt für Erbrecht

    Rechtsanwalt und Notar Dr. Robert Beier, LL.M.

    Fachanwalt wird man, indem man sich einer schriftlichen Prüfung unterzieht und über einen drei-Jahreszeitraum gegenüber einem Prüfungsgremium eine hohe Anzahl an außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren auf verschiedenen Gebieten des Erbrechts nachweist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass bei Beauftragung eines Fachanwalts dieser auch über einen Erfahrungsschatz verfügt, den er für seine Mandanten nutzen kann. Seit Jahren ist Herr Rechtsanwalt Dr. Beier darüber hinaus ein gefragter Dozent im Fachbereich Erbrecht. Bereits während seiner Promotion auf dem Fachgebiet des internationalen Erbrechts hat er sich wissenschaftlich auf dem Rechtsgebiet des Erbrechts betätigt. Mittlerweile engagiert er sich in der Fachanwaltsausbildung junger Kolleginnen und Kollegen, die sich der Herausforderung „Fachanwalt für Erbrecht“ stellen. Innerhalb des Zivilrechts stellt das Erbrecht sicher eine der höchsten Herausforderungen dar. Aufgrund seiner Expertise wird Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Robert Beier, LL.M. von mehreren Gerichten u.a. als Nachlasspfleger und  Testamentsvollstrecker eingesetzt. Nicht zuletzt aufgrund dieser Tätigkeiten verfügt er über besondere Erfahrungen bei der Auflösung streitiger Erbengemeinschaften und auf dem Gebiet der Erbenermittlung. Herr Rechtsanwalt und Notar in Darmstadt Dr. Robert Beier, LL.M. wurde zum Notar mit dem Amtssitz in Darmstadt ernannt. Als Notar erstellt er notarielle Testamente, Erbverträge, Pflichtteilsverzichte. Sie können Erbscheine beantragen und Beglaubigungen vornehmen.

     

    Fachanwaltschaften
    (mindestens drei Jahre zugelassen, erfolgreicher Abschluss einer theoretischen Prüfung, Nachweis besonderer praktischer Erfahrung innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren geprüft durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main)

    • Fachanwalt für Erbrecht
    • Weiter Fachanwalt für Insolvenzrecht (u.a. Erbenhaftung, Nachlassinsolvenzen)
    • Ebenso Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht (insbesondere die Immobilie im Erbrecht)

     

    Notar

    Rechtsanwalt und Notar in Darmstadt (Amtssitz)

     

    Kompetenzen

    Die Schwerpunkte der Tätigkeit liegen in folgenden Bereichen:

    • Vorsorgende Beratung bei Testamentsgestaltungen
    • Begleitung von Unternehmensübergaben innerhalb der Familie (Generationenwechsel)
    • Unternehmensnachfolge im Rahmen eines Unternehmenskaufs (Asset Deal, Share Deal)
    • Immobilien im Erbrecht
    • Gestaltung von Erbverträgen
    • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, Pflichtteilsergänzungsansprüchen und Ausgleichsansprüchen
    • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
    • Beantragung von Erbscheinen
    • Gestaltung notarieller Testamente

     

    VITA

    • Studium an den Universitäten Heidelberg und Frankfurt am Main
    • Forschungsaufenthalt Zaragoza / Spanien
    • Tätigkeit am Lehrstuhl für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg
    • Referendariat am Landgericht Heidelberg
    • Dozententätigkeit an der Handwerkskammer Bensheim / Bergstraße
    • Leiter studentischer Arbeitsgemeinschaften an der Universität Heidelberg
    • Juristische Mitarbeit in überregional tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie Rechtsanwaltskanzleien
    • Gründungsmitglied der Sozietät Dr. Beier & Partner
    • Bestellung zur Schlichtungsperson durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
    • Dozententätigkeit in der Fachanwaltsausbildung
    • Bestellung zum Insolvenzverwalter
    • Bestellung zum Zwangsverwalter
    • Ernennung zum Testamentsvollstrecker durch Gerichte
    • Bestellung zum Nachlasspfleger
    • Magister der Rechte in Unternehmensrestrukturierung (LL.M. corp. restruc.)
    • Aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen Zulassung zum Fachanwalt für Insolvenzrecht
    • Wegen besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen Zulassung zum Fachanwalt für Erbrecht
    • Aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen Zulassung zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
    • Testamentsvollstrecker (geprüft durch die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge)
    • Ernennung zum Notar durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
    • Weiterbildung fortlaufend im Bereich Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Kanzleiorganisation

     

    Veröffentlichungen (Auswahl)

    • „Die gesetzlichen Rechte des überlebenden Ehegatten im deutschen und spanischen Kollisionsrecht“, Peter Lang Verlag 2009
    • „Vorsorgeplan“, 2007 (2. Aufl. in Vorbereitung)
    • „Nach dem Tiefschlag beginnt die Zukunft von vorn“, Kundze Sept. 2008
    • „Das Erbe und die Erben“, OZ Kolumne fortlaufend seit Januar 2009
    • „Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten in Verbraucherinsolvenz“, Verbraucherinsolvenz aktuell (NZI) 2010, 24
    • „Die Räumung eines Mietnomaden“, Ackon-Immobilien Feb. 2011
    • Mehrere Kolumnen für den Bereich des Erbrechts für unterschiedliche Onlineportale (Bestattung-Information.de, Erben und Vererben)
    • „Das ABC des Erbrechts“, SIS 2014
    • „Die Immobilie und der Tod“, SIS 2015
    • „Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis“, SIS 2016
    • „Das Erbscheinsverfahren“, SIS 2017

     

    Vortragstätigkeit

    • Dozent in der Fachanwaltsausbildung (ARBER Seminare, Seminare im Schloss)
    • Referent beim Bundesverband Deutscher Immobilienverwalter
    • Referent auf dem Stuttgarter Mietrechtstag
    • Redner auf dem Heidelberger Symposium für Insolvenzrecht
    • Zahlreiche Vorträge für Vereine, Organisationen, Symposien

     

    Mitgliedschaften

    • Deutscher Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
    • Deutscher Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft für Mietrecht und Immobilien
    • Deutscher Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft Erbrecht
    • Anwaltverein für Darmstadt und Südhessen e.V., Arbeitskreis Insolvenzrecht und Sanierung
    • Wirtschaftsjunioren (Fördermitgliedschaft)
    • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge
    • Wirtschaftsvereinigung Bensheim
    • Vereinigung Junger Zivilrechtswissenschaftler e. V.
    • Freunde und Förderer des Instituts für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg e. V.
    • Alumni Universität Heidelberg e. V.
    • Avant-i Unternehmerverband
    • Marinekameradschaft Heppenheim
    • eine demokratische Partei
    • Bund der Steuerzahler e. V.
    • Rotary International
    • Gewähltes Mitglied in mehreren Aufsichtsräten der Immobilien- und Energiewirtschaft
    • Darmstädter Jäger e.V.
    • Hubertus Jagdclub Bergstraße e.V.

     

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    Der Notar ist eine Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt. Auch ist der Notar für die Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten zuständig. In der Bundesrepublik amtieren derzeit ca. 7.000 Notare. Regional verschieden sind entweder hauptberufliche Notare (sog. Nur-Notare) zu finden oder Anwaltsnotare, die zugleich als Rechtsanwalt zugelassen sind.

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    Die Berechtigung zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Hierzu prüfen die Fachausschüsse die Anträge auf Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung. Dem Kammervorstand obliebt die Entscheidung. Nach der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sind per 1. Januar 2014 24,97 % aller Rechtsanwälte berechtigt, eine oder mehrere Fachanwaltsbezeichnungen zu führen. Nach wie vor ist "der Fachanwalt" damit ein guter Garant für eine echte Expertise.

    Mitglied im Deutschen Anwaltverein

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    Dem DAV gehören insgesamt 255 Anwaltvereine an: davon 242 in Deutschland und je einer in Großbritannien, Italien, Griechenland, Portugal, Brasilien, Luxemburg, Spanien, Belgien, Polen, der Ukraine, den Niederlanden sowie zwei Anwaltvereine in Frankreich. Über die örtlichen Anwaltvereine sind rund 65.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Mitglied im DAV. Über die einzelnen Arbeitsgemeinschaften profitieren angeschlossene Anwälte von einem fachlichen Austausch, was letztlich der professionellen Mandatsführung zu Gute kommt.