Ehevertrag und Erbvertrag Kosten
Ehevertrag und Erbvertrag Kosten
Ehevertrag und Erbvertrag Kosten ermitteln: Die Kosten für einen Erbvertrag richten sich nach dem Gegenstandswert. Da der Erbvertrag zwingend notariell zu beurkunden ist, findet das GNotKG Anwendung.
Gemäß Nummer 21100 des Kostenverzeichnisses nach dem GNotKG ist für die Beurkundung von Erbverträgen eine Gebühr i.H.v. 2,0 zu erheben. Dies gilt unabhängig davon, ob und welche Verfügungen einseitig oder vertragsmäßig getroffen worden sind. Der Erbvertrag wird kostenmäßig folglich wie ein Grundstückskaufvertrag behandelt. Für die Ermittlung des Geschäftswertes gilt § 102 Abs. 1 GNotKG. Maßgeblich ist danach das modifizierte Reinvermögen eines jeden Beteiligten, der über seinen Nachlass verfügt. Nachlässe mehrerer Beteiligte sind zu addieren.