Der Erbschein - Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Informationen zu den anfallenden Kosten eines Erbscheins
Erbschein Kosten
Bei den Kosten des Erbscheins ist zwischen den Kosten zu unterscheiden, welche durch die Staatskasse für die Erteilung oder Ablehnung eines Erbscheinantrages festgesetzt werden und den Kosten, welche für die Beratung durch einen Rechtsanwalt entstehen. Für die Erteilung eines Erbscheins fällt eine 1,0 Gebühr nach dem Kostenverzeichnis des GNotKG an. Zu beachten ist, dass für die Abnahme einer Versicherung an Eides statt, eine weitere volle Gebühr anfällt.
Praxishinweis I: Es empfiehlt sich allein aus diesen Kostengründen bei der Beantragung des Erbscheins unter Mitwirkung eines Rechtsanwaltes besonderes gründlich das Erbrecht darzustellen und sämtliche Informationen und Urkunden zu beschaffen, damit das Nachlassgericht ggf. nach § 2356 Abs. 2, S. 2 BGB auf die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verzichtet.
Der Gegenstandswert wird aus dem reinen Nachlasswert gebildet. Abzugsfähig sind also insbesondere die Nachlassverbindlichkeiten.
Abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten sind:
- Vermächtnis
- Auflagen
- Pflichtteilsansprüche / Dreißigster
- Schuldrechtlicher Zugewinnausgleich
- Kosten der Bestattung
- Erblasserschulden
- Hypotheken / Grundschulden in Höhe ihrer Valutierung
Praxishinweis II: Der mit der Antragstellung beauftragte Rechtsanwalt sollte auch bei der Mitteilung des Nachlasswertes darauf achten, dass möglichst alle abzugsfähigen Aufwendungen vom Mandanten beigebracht werden und bei der Ermittlung eines Grundstückswertes etwaige wertmindernde Aspekte, wie Lage, Zuschnitt und Bebaubarkeit, bei der Wertermittlung die das Nachlassgericht vornimmt, ausreichend Berücksichtigung finden.
Praxishinweis III: Der mit der Beurkundung eines Erbscheinantrages befasste Notar hat den Antragsteller zu befragen, für welche Zwecke er den Erbschein benötigt. Stellt sich dabei heraus, dass er diesen nur für die Berichtigung des Grundbuches benötigt und liegt ein notarielles Testament vor, so hat der Notar den Antragsteller darüber zu belehren, dass es kostengünstiger wäre, lediglich das vorhandene Testament zu eröffnen und eine Niederschrift über die Eröffnung vorzunehmen, damit diese dann dem Grundbuchamt zusammen mit einer Abschrift des Testaments zur Grundbuchberichtigung vorgelegt werden kann.
Häufige Fragen (FAQ)
Bei den Kosten des Erbscheins ist zwischen den Kosten zu unterscheiden, welche durch die Staatskasse für die Erteilung oder Ablehnung eines Erbscheinantrages festgesetzt werden und den Kosten, welche für die Beratung durch einen Rechtsanwalt entstehen. Für die Erteilung eines Erbscheins fällt eine 1,0 Gebühr nach dem Kostenverzeichnis des GNotKG an.
Zwingend notwendig ist ein Erbschein nicht. Ist allerdings kein Testament vorhanden, sollte man einen Erbschein besitzen, um die rechtmäßige Erbschaft belegen zu können.
Ein Erbschein gibt Auskunft über den Kreis der Erbberechtigten und wird dafür benötigt, über die Erbschaft verfügen zu können. Finanzinstitute verlangen einen Erbschein, damit Geld vom Konto der verstorbenen Person abgehoben werden darf.
Bei konkreten oder begründeten Zweifeln an der Richtigkeit einer vorgelegten und beglaubigten Kopie eines handschriftlichen Testaments darf eine Bank oder Sparkasse einen Erbschein verlangen.