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Fachanwälte für Erbrecht
Notare in Darmstadt
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    Bitte beachten Sie, dass wir keine allgemeinen Fragen beantworten können. Wir können nur Anfragen beantworten, die sich auf ein zukünftiges Mandat und Beauftragung unserer Kanzlei beziehen.

    Herzlichst, Ihr Dr. MA Robert Beier

    Patientenverfügung – Unterschiede zur Vorsorgevollmacht, Kosten & mehr (inkl. Vorlage/Vordruck/Muster)

    Informieren Sie sich hier zur Patientenverfügung, den Unterschieden zur Vorsorgevollmacht, Kosten & mehr.

    Kaum ein Mensch denkt gern darüber nach, was passiert, wenn er aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann. Da Sie aber wahrscheinlich eine klare Vorstellung davon haben, welche medizinischen Behandlungen Sie sich wünschen, wenn Sie Ihren Willen im Notfall nicht mehr äußern können, sollten Sie sich rechtzeitig mit dieser Thematik auseinandersetzen. Das gibt Ihnen nicht nur die Sicherheit, entsprechend Ihrer Verfügung medizinisch behandelt zu werden, sondern nimmt auch Ihren Angehörigen die Last dieser Entscheidung. Um Ihnen das Aufsetzen einer Patientenverfügung zu erleichtern, haben wir im Folgenden die wichtigsten Informationen zusammengefasst und eine kostenlose Mustervorlagen für Sie erstellt.

     

    Was ist eine Patientenverfügung?

    Wie eingangs erwähnt, können Sie in einer Patientenverfügung schriftlich festhalten, ob und wie Sie im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit ärztlich behandelt werden möchten. Im BGB wird eine Patientenverfügung als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person betrachtet, in der festgehalten wird, ob der oder die Betroffene in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen Ihres Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (§1901a Abs.1).

    Was ist eine Patientenverfügung

    Was beinhaltet eine Patientenverfügung?

    In einer solchen Verfügung können Sie auch Bitten und bloße Richtlinien für Vertreter sowie die behandelnden Ärzte aufnehmen. Außerdem können auch persönliche Wertevorstellungen, Einstellungen zum Leben und Sterben sowie religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegungshilfe festgehalten werden. So können Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren und eine spätere ärztliche Behandlung beeinflussen. In erster Linie richten sich Patientenverfügungen an die behandelnden Ärzte und das Behandlungsteam. Darüber hinaus kann sie, wie bereits erwähnt, durch Anweisungen oder Bitten zur Auslegung und Durchsetzung ergänzt und an bevollmächtigte gesetzliche Vertreter gerichtet werden. Wenn keine Patientenverfügung vorliegt oder die getroffenen Festlegungen zu unkonkret bzw. zu allgemein formuliert sind, müssen die bevollmächtigten Vertreter und behandelnden Ärzte gemeinsam über die anstehende Behandlung entscheiden. Die Entscheidung wird dabei auf Grundlage des mutmaßlichen Patientenwillens getroffen. Können sich die Vertreter und Ärzte nicht einigen, müssen die Vertreter die Genehmigung des Betreuungsgerichtes einholen.

     

    Unterschiede zur Vorsorgevollmacht

    Wenn Sie Ihren gesetzlichen Vertretern bzw. Angehörigen ein solches gerichtliches Betreuungsverfahren ersparen möchten, sollten Sie sich für eine Vorsorgevollmacht entscheiden. Mit einer solchen Vollmacht ermächtigen Sie eine Vertrauensperson, wichtige Entscheidungen für Sie zu treffen, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr selbst entscheiden können. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie ein oder mehrere Personen rechtswirksam zur Regelung bestimmter oder aller Angelegenheiten bevollmächtigt haben.

    Patientenverfügung vs. Vorsorgevollmacht

    Die Patientenverfügung unterscheidet sich von der Vorsorgevollmacht.

    Werden Sie als Vollmachtgeber einwilligungsunfähig, so tritt an Ihre Stelle der Bevollmächtigte. Dieser muss vom behandelnden Arzt aufgeklärt werden. Ohne seine Einwilligung dürfen Ärzte weder diagnostisch noch therapeutisch tätig werden. Neben dem Bevollmächtigten werden in einer Vorsorgevollmacht aber auch die Lebensbereiche festgehalten, auf die sich die Vollmacht beziehen soll.

    Nachdem Sie den Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kennengelernt haben, kommen Sie wahrscheinlich zu dem Schluss, dass beide Vorkehrungen äußerst wichtig für Sie sein können. Es stellt kein Problem dar, sowohl eine Patientenverfügung als auch eine Vorsorgevollmacht aufzusetzen, um sich bestmöglich abzusichern.

     

    Form einer Patientenverfügung | Vorlage/Vordruck/Muster

    Im Rahmen von Patientenverfügungen ist gesetzlich geregelt, dass diese schriftlich verfasst sowie durch die Namensunterschrift eigenhändig oder durch ein notariell beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet werden müssen. An eine schriftliche Patientenverfügung ist aber niemand ein für alle Mal gebunden. Sie kann auch jederzeit formlos widerrufen werden. Lassen Sie sich am besten von ärztlichen oder anderen fachkundigen Personen bzw. Organisationen beraten, bevor Sie Ihre Patientenverfügung schriftlich verfassen.

    Verfassen einer Patientenverfugung

    Lassen Sie sich bei der Verfassung der Patientenverfügung umfänglich beraten.

    Vermeiden Sie allgemeine Formulierungen wie beispielsweise „solange eine realistische Aussicht auf Erhaltung eines erträglichen Lebens besteht, erwarte ich ärztlichen und pflegerischen Beistand unter Ausschöpfung der angemessenen Möglichkeiten“ oder Begriffe wie „unwürdiges Dahinvegetieren“, „qualvolles Leiden“, „Apparatemedizin“. Da solche Aussagen wenig hilfreich sind, sollten Sie möglichst konkret beschreiben, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll und welche Behandlung Sie sich in entsprechender Situation wünschen. Mündliche Äußerungen sind aber lange nicht wirkungslos. Auch sie müssen bei der Feststellung Ihres mutmaßlichen Patientenwillens von den bevollmächtigten Vertretern berücksichtigt werden. Nicht unbedingt erforderlich, aber dennoch sehr zu empfehlen, ist die Erneuerung oder Bestätigung Ihrer Verfügung in bestimmten Zeitabständen, zum Beispiel jährlich. Das hat den Vorteil, dass Sie regelmäßig prüfen, ob die aufgenommenen Festlegungen noch gelten sollen oder eventuell korrigiert bzw. abgeändert werden müssen.

    Hinweis: Patientenverfügung

    die nachstehende Patientenverfügung im Muster ersetzt keinesfalls eine ausgiebige Beratung sowie die Erstellung einer ganz individuellen Patientenverfügung. Das Beispiel soll lediglich den Ablauf und mögliche Formulierungen darstellen:

     

    Patientenverfügung Vordruck

    Für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, bestimme ich Folgendes:

    Persönliche Daten des Verfügenden:

    Name     
    Vorname     
    Geboren am     
    in     
    Straße     
    Ort     
    Telefon     

     

    Für folgende Situationen möchte ich eine Verfügung treffen:

    Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befindeJa       Nein
    Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist.Ja       Nein
    Wenn ich in Folge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen oder Ärzte aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies gilt für direkte Gehirnschädigung z. B. durch Unfall, Schlaganfall oder Entzündung ebenso wie für indirekte Gehirnschädigung z. B. nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen, aber unwahrscheinlich ist.Ja       Nein
    Wenn ich in Folge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z. B. bei Demenzerkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen.Ja       Nein
                   
    Vergleichbare, hier nicht ausdrücklich erwähnte Krankheitszustände sollen entsprechend beurteilt werden.Ja       Nein

     

    2.    In allen von mir unter 1. mit `Ja´ angekreuzten Fällen verlange ich: 

    Lindernde pflegerische Maßnahmen, insbesondere Mundpflege zur Vermeidung des Durstgefühls sowie lindernde ärztliche Maßnahmen, im speziellen Medikamente zur wirksamen Bekämpfung von Schmerzen, Luftnot, Angst, Unruhe, Erbrechen und anderen Krankheitserscheinungen. Die Möglichkeit einer Verkürzung meiner Lebenszeit durch diese Maßnahmen nehme ich in Kauf.Ja       Nein
    Ich wünsche die Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen, wenn diese nur den Todeseintritt verzögern und dadurch mein Leiden verlängert wird. Ja       Nein
    Ich wünsche Wiederbelebungsmaßnahmen.Ja       Nein

     

    3.    In allen von mir unter 1. mit `Ja´ angekreuzten Fällen wünsche ich:

    Sterben zu dürfen, auch wenn der Tod nicht unmittelbar bevorsteht und verlange, keine künstliche Ernährung zu erhalten (weder über eine Magensonde durch den Mund, die Nase oder die Bauchdecke noch über die Vene).Ja       Nein
    Sterben zu dürfen, auch wenn der Tod nicht unmittelbar bevorsteht und verlange eine verminderte Flüssigkeitsabgabe nach ärztlichem Ermessen.Ja       Nein

     

    Die Befolgung vorgenannter Wünsche ist nach geltendem Recht keine aktive Sterbehilfe.

    Ich wünsche eine Begleitung durch

         (persönliche Vertrauensperson)
         (Seelsorge)
         (Hospizdienst)
         (Sonstige)

    Vorsorgevollmacht

    Ich habe zusätzlich zu dieser Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht erteilt und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der von mir bevollmächtigten Person besprochen.Ja       Nein

     

    Der Bevollmächtigte ist:

    Name     
    Vorname     
    Geboren am     
    Straße     
    Ort     
    Telefon     

     

    Ich erwarte, dass der in dieser Patientenverfügung geäußerte Wille zu bestimmten ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und dem Behandlungsteam befolgt wird. Die von mir bevollmächtigte Person soll dafür Sorge tragen, dass mein Wille durchgesetzt wird.

     

    In Situationen, die in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelt sind, ist mein mutmaßlicher Wille möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln. Dafür soll diese Patientenverfügung als Richtschnur maßgeblich sein. Die letzte Entscheidung über anzuwendende oder zu unterlassende ärztliche bzw. pflegerische Maßnahmen liegt bei:

     

     der von mir benannten bevollmächtigten Person.
     dem für mich gerichtlich bestellten Betreuer/Betreuerin. 
     dem mich behandelnden Arzt / Ärztin.

     

    Wenn ich meine Patientenverfügung nicht widerrufen habe, wünsche ich nicht, dass mir in der konkreten Anwendungssituation eine Änderung meines Willens unterstellt wird. Wenn aber die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, das Behandlungsteam oder die von mir bevollmächtigte Person aufgrund meiner Gesten, Blicke oder anderen Äußerungen die Auffassung vertreten, dass ich entgegen den Festlegungen in meiner Patientenverfügung doch behandelt oder nicht behandelt werden möchte, dann ist möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln, ob die Festlegungen in meiner Patientenverfügung noch meinem aktuellen Willen entsprechen. Die letzte Entscheidung über anzuwendende oder zu unterlassende ärztliche bzw. pflegerische Maßnahmen liegt bei:

     

     der von mir benannten bevollmächtigten Person.
     dem für mich gerichtlich bestellten Betreuer/Betreuerin. 
     dem mich behandelnden Arzt / Ärztin.

     

    Arzt / Ärztin meines Vertrauens

    Name     
    Straße     
    Ort     
    Telefon     

     

    Vor Erstellen dieser Patientenverfügung habe ich mich rechtlich beraten lassen

    NameDr. Beier & Partner, Rechtsanwalt und Notar Dr. Robert Beier, LL.M.
    StraßeLuisenplatz 4
    Ort64283 Darmstadt
    Telefon06151 / 130 230

     

    Ich habe diese Erklärung nach sorgfältiger Überlegung erstellt. Sie ist Ausdruck meines Selbstbestimmungsrechts. Darum wünsche ich nicht, dass mir in der konkreten Situation der Nichtentscheidungsfähigkeit eine Änderung meines Willens unterstellt wird, solange ich diesen nicht ausdrücklich schriftlich oder nachweislich mündlich widerrufen habe.

     

    Ich weiß, dass ich diese Patientenverfügung jederzeit ändern oder insgesamt widerrufen kann. 

     

    Ort, Datum                                          Unterschrift

    Ort, Datum                                          Unterschrift Zeuge / Zeugin (optional)

     

    Kosten einer Patientenverfügung vom Notar

    Zu Recht erwarten Mandanten ein besonderes Maß an Transparenz, wenn es um die Vergütung im Vorsorge- und Betreuungsrecht geht. Die Kosten einer Erstberatung für Verbraucher sind daher gesetzlich geregelt. So zahlen Sie für Ihre Erstberatung je nach Kanzlei derzeit maximal 226,10 € inklusive Mehrwertsteuer. Im Rahmen der Gestaltung einer Patientenverfügung können aufgrund abweichender Vereinbarungen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erhoben werden. Nicht eindeutig geregelt ist, ob hiernach eine Geschäftsgebühr entsteht. Davon ist aber wohl auszugehen. Gemäß des RVG richtet sich die Geschäftsgebühr regelmäßig nach dem Gegenstandswert. Bei der Errichtung von Patientenverfügungen handelt es sich um nichtvermögensrechtliche Angelegenheiten, die sich demnach auch nicht beziffern lassen. In diesem Fall sieht das Gesetz einen sogenannten Auffanggegenstandswert von derzeit 5.000 € vor.

    Kosten einer patientenverfügung

    Patientenverfügungen sind nichtvermögensrechtliche Angelegenheiten.

    Gemäß des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes beträgt die Geschäftsgebühr bei einem Gegenstandswert in Höhe von 5.000 € derzeit 492,54 € inklusive aller Auslagen sowie der Mehrwertsteuer. Häufig bieten Anwälte bei der Berechnung von Gebühren für die Erstellung von Patientenverfügungen auch Pauschalhonorare an, was in derartigen Fällen zulässig ist. Eine Berechnung nach Aufwand führt dabei grundsätzlich zu größtmöglicher Transparenz. Dabei entscheiden Sie als Mandant selbst, wie hoch die Gebühren ausfallen. Wenn die Unterschrift unter Ihrer Patientenverfügung zusätzlich noch von einem Notar beglaubigt werden soll, entstehen regelmäßig weitere Kosten in Höhe von 39,27 € inklusive Mehrwertsteuer für die Unterschriftsbeglaubigung. Die Gebühren für eine solche notarielle Beglaubigung richten sich nach Nr. 25.100 und 32.014 des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNnotKG).

     

    Noch Fragen?

    Wenn Sie weitere Fragen haben oder einen Notar für Ihre Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder deren Beglaubigung suchen, sind wir von der Fachanwaltskanzlei Dr. Robert Beier & Partner gerne für Sie da. Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit. Weitere Fragen beantwortet gerne unser Fachanwalt und Notar Dr. Robert Beier, LL.M. unter 06151/130230

     

    Häufige Fragen (FAQ)

    ❓ Was ist eine Patientenverfügung?zuklappenaufklappen

    Mit einer Patientenverfügung können Sie schriftlich festhalten, ob und wie Sie im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit ärztlich behandelt werden möchten. In erster Linie richten sich Patientenverfügungen an die behandelnden Ärzte und das Behandlungsteam. Darüber hinaus kann sie, wie bereits erwähnt, durch Anweisungen oder Bitten zur Auslegung und Durchsetzung ergänzt und an bevollmächtigte gesetzliche Vertreter gerichtet werden.

    Wie viel kostet eine Patientenverfügung?zuklappenaufklappen

    Die Kosten einer Erstberatung für Verbraucher sind gesetzlich geregelt. So zahlen Sie für Ihre Erstberatung je nach Kanzlei derzeit maximal 226,10 € inklusive Mehrwertsteuer. Im Rahmen der Gestaltung einer Patientenverfügung können aufgrund abweichender Vereinbarungen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erhoben werden. Nicht eindeutig geregelt ist, ob hiernach eine Geschäftsgebühr entsteht.

    Wie sieht eine Patientenverfügung aus?zuklappenaufklappen

    Eine Vorlage für eine Patientenverfügung finden Sie hier.

    Worin unterscheiden sich Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?zuklappenaufklappen

    Wenn Sie Ihren gesetzlichen Vertretern bzw. Angehörigen ein solches gerichtliches Betreuungsverfahren ersparen möchten, sollten Sie sich für eine Vorsorgevollmacht entscheiden. Es stellt kein Problem dar, sowohl eine Patientenverfügung als auch eine Vorsorgevollmacht aufzusetzen, um sich bestmöglich abzusichern.

    Genauere Infos erhalten Sie hier.

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