Schenkungsteuer Betriebsvermögen
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Schenkungsteuer Betriebsvermögen
Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie bestimmte Anteile an Kapitalgesellschaften sind gemäß §§ 13a, 13b, 13c ErbStG begünstigt. Nutzen Sie zur Ermittlung der Schenkungsteuer Betriebsvermögen unseren Kostenlosen Steuerrechner.
Die Regelung zur Besteuerung von Vermögen ist mit Wirkung ab dem 1. Juli 2016 neu geregelt worden. Ob damit zunächst einmal Ruhe bei der Besteuerung von Betriebsvermögen eingekehrt ist, kann durchaus bezweifelt werden. Nichtsdestotrotz müssen sich Unternehmer/innen mit der derzeitigen Rechtslage auseinandersetzen.
Der Erwerber kann wie bisher im Grundsatz zwischen zwei Modellen wählen, sofern das begünstigte Vermögen einen Wert von Euro 26,0 Millionen nicht übersteigt:
- Man spricht insoweit vom sogenannten Normalfall gemäß § 13 Abs. 1-Abs. 9 ErbStG und
- der so genannten Optionslösung gemäß § 13 Abs. 10 ErbStG.
Der Normalfall sieht einen Verschonungsabschlag i.H.v. 85 % vor. Darüber hinaus kann unter weiteren Voraussetzungen ein weiterer Abzug erreicht werden.
Die Optionsösung sieht die volle Steuerfreiheit vor. In diesem Fall ist allerdings die Lohnsumme auf sieben Jahre festgelegt und beträgt ab 15 Beschäftigte exakt 700 %. Bei mehr als fünf und nicht mehr als zehn Beschäftigten muss eine Mindestlohnsumme von 500 % erreicht werden. Bei mehr als zehn aber nicht mehr als 15 Beschäftigten beträgt die Lohnsumme 565 %. Schließlich muss der Erwerber das Unternehmen sieben Jahre behalten (sogenannte Behaltensfrist).