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Dr. Beier & Partner
Fachanwälte für Erbrecht
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Herzlichst, Ihr Dr. MA Robert Beier
Wie viele Urlaubstage stehen mir bei Tod eines Familienmitglieds zu? In diesem Beitrag erhalten Sie alle notwendigen Informationen und gesetzliche Regelung für Sonderurlaubsansprüche bei privaten Todesfällen.
Ein Trauerfall in der Familie bedeutet immer eine emotionale Ausnahmesituation für die Angehörigen. Ist ein naher Verwandter gestorben, steht der Familie meist eine schwere Zeit bevor. Neben der Trauer über den Verlust müssen beispielsweise auch die Beerdigung sowie diverse Formalitäten und Erbschaftsangelegenheiten organisiert werden. Aus diesem Grund brauchen betroffene Arbeitnehmer oftmals Zeit für sich und die Familie. Hier sieht der Gesetzesgeber eine bezahlte Freistellung vor, um besagte Angelegenheiten zu erledigen und sich mit dem Verlust auseinanderzusetzen. In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die gesetzlichen Grundlagen, die Dauer, die Beantragung des Sonderurlaubs sowie die Auswirkungen auf den gesetzlichen Urlaub. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, welche Alternativen es gibt und was Sie tun können, wenn Ihr Chef Ihnen den Sonderurlaubsanspruch verweigert.
Sonderurlaub bedeutet eine Befreiung von der Arbeitspflicht mit Entgeltfortzahlung aufgrund besonderer Umstände, die die eigene Person betreffen. So haben Arbeitnehmer je nach Arbeitsvertrag zum Beispiel Anspruch auf Sonderurlaub, wenn sich im engeren Familienkreis ein Trauerfall ereignet.
Der Anspruch auf Sonderurlaub ist in vielen Fällen im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgehalten. Schlagen Sie also am besten in diesen Dokumenten nach, um festzustellen, ob Sie Anspruch auf die bezahlte Freistellung haben.
Explizite Regelungen finden Sie außerdem in der Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes (SUrlV). Hier ist festgeschrieben, dass Beamte beim Tod des Kindes, der Eltern oder des Ehe- oder Lebenspartners Anspruch auf die bezahlte Freistellung haben. Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist der Anspruch auf Sonderurlaub ähnlich definiert. Hier haben unverheiratete Angestellte streng genommen keinen Anspruch auf Sonderurlaub, wenn ihr Partner stirbt. Die meisten Arbeitgeber dürfen in solchen Fällen allerdings Verständnis zeigen und Anträge wohlwollend prüfen.
Existiert für ein Beschäftigungsverhältnis kein Tarifvertrag und sieht der Arbeitsvertrag keine explizite Regelung für den Sonderurlaub vor, findet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Anwendung. Im § 616 ist die „vorübergehende Verhinderung“ verankert. So dürfen Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung nicht einstellen, wenn Angestellte aus in der Person liegenden Gründen und ohne eigenes Verschulden für einen verhältnismäßig nicht erheblichen Zeitraum von der Arbeit fernbleiben. Da Angestellte den Trauerfall nicht zu verantworten haben, aber dennoch persönlich davon betroffen sind, handelt es sich hier um einen solchen Grund. Der § 616 BGB hält sich bezüglich der Dauer jedoch relativ vage. Orientieren Sie sich mit Ihrem Sonderurlaubsantrag daher am besten an gängigen Tarifregelungen.
Ob man Anspruch auf Sonderurlaub hat, richtet sich vor allem nach der verwandtschaftlichen Nähe zur verstorbenen Person. So besteht in erster Linie im Todesfall von Verwandten 1. Grades Anspruch auf Sonderurlaub.
Zu Verwandten 1. Grades zählen Eltern, Kinder und Ehepartner, aber auch Pflege- und Adoptivkinder. Im Todesfall des Vaters oder der Mutter besteht also in jedem Fall Anspruch auf Sonderurlaub.
Bei Geschwistern handelt es sich grundsätzlich um Verwandte 2. Grades. Sie zählen aber dennoch zum engeren Familienkreis, weshalb der Sonderurlaub bei Todesfall hier in den meisten Fällen gewährt wird.
Bei den Schwiegereltern handelt es sich nur um entfernte Verwandte. Demnach besteht hier kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub. In vielen Fällen zeigen sich die Arbeitgeber aber kulant und stellen den Arbeitnehmer dennoch frei.
Auch bei Großeltern handelt es sich um Verwandte 2. Grades. Hier gilt also dasselbe, wie bei den Schwiegereltern. Der Arbeitgeber kann den Sonderurlaub also unter Umständen versagen und Arbeitnehmer sind auf die Kulanz des Arbeitgebers angewiesen. Wer keinen Sonderurlaub erhält, muss sich regulär Urlaub nehmen oder um eine unbezahlte Freistellung bitten.
Auch beim Tod des Stiefvaters oder der Stiefmutter besteht kein rechtlicher Anspruch auf Sonderurlaub. Hier müssen Sie auf das Verständnis Ihres Arbeitgebers hoffen oder sich unbezahlt Urlaub nehmen.
Tanten und Onkel zählen zur Verwandtschaft 3. Grades. Demnach besteht auch hier kein rechtlicher Anspruch auf Sonderurlaub. Trotzdem zeigen sich einige Arbeitgeber kulant und stellen Mitarbeiter im Trauerfall frei. Was Sie tun können, wenn Sie keinen Sonderurlaub erhalten, erfahren Sie im Abschnitt „Alternativen zum Sonderurlaub“.
Die Dauer des Sonderurlaubs ist in § 616 BGB nur grob geregelt. So wird lediglich von einer „verhältnismäßig nicht erheblichen Zeit“ gesprochen. Wie viel Sonderurlaub im Trauerfall gewährt wird, hängt oft vom jeweiligen Fall und verschiedenen Faktoren ab. Der Verwandtschaftsgrad, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die Kulanz des Arbeitgebers spielen dabei die größte Rolle. Gewöhnlich werden Arbeitnehmer im Trauerfall bis zu drei Arbeitstage freigestellt, wenn ein Elternteil oder der Ehepartner verstirbt. Arbeiten Sie schon lange im Betrieb und zeigt sich Ihr Arbeitgeber kulant, so kann der Sonderurlaub auch länger ausfallen. Bei anderen nahen Angehörigen geht man üblicherweise von zwei Tagen Sonderurlaub im Todesfall aus. Dies betrifft meist den Todestag sowie den Tag der Beerdigung. Bei anderen Angehörigen beträgt der Sonderurlaub im Trauerfall meistens nur einen Tag, der in der Regel für die Beerdigung beantragt wird. In folgendem Video wird von dem Youtube-Kanal Atornix genauer erläutert, wann und wie viel Sonderurlaub einem zustehen kann:
Neben dem BGB regelt häufig auch der Arbeitsvertrag den Sonderurlaubsanspruch. Viele Arbeitsverträge enthalten daher konkrete Angaben, wie viel Sonderurlaub Ihnen zusteht, wenn ein Angehöriger verstirbt. Im Falle von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen können abweichende Tage für die Freistellung im Trauerfall bestimmt werden. Die Dauer hängt davon ab, wie lange Sie bereits beim Arbeitgeber beschäftigt sind. Darüber hinaus kann auch die Position im Unternehmen über die Anzahl der Sonderurlaubstage bestimmen. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gewährt Arbeitnehmern im § 29, dass diesen beim Tod des Ehepartners, eines Elternteils oder eines Kindes zwei Tage Sonderurlaub gewährt werden. Bundesbeamten stehen in diesem Fall ebenfalls zwei Tage Sonderurlaub zu. Wie viele Tage Sonderurlaub Ihnen im Todesfall zustehen, entnehmen Sie also am besten Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung. Sollten Sie diesen nicht griffbereit haben oder darin keine entsprechenden Regelungen finden, dient folgende Tabelle der Orientierung:
Todesfall | Sonderurlaub | Dauer |
Ehepartner | Ja | 2-3 Tage |
Kind | Ja | 2-3 Tage |
Eltern | Ja | 2-3 Tage |
Geschwister | Ja | 1-2 Tage |
Schwiegereltern | Nein | 0 Tage |
Großeltern | Nein | 0 Tage |
Onkel/Tante | Nein | 0 Tage |
Neben dem Verwandtschaftsgrad hängt der Sonderurlaub häufig auch von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Kulanz des Arbeitgebers ab. Die folgenden Richtwerte gelten nur allgemein und nicht für individuelle Einzelfälle:
Betriebszugehörigkeit | Dauer des Sonderurlaubs |
< 6 Monate | 1-3 Tage |
6-12 Monate | 2-7 Tage |
> 12 Monate | 3-14 Tage |
Bei einer Freistellung muss zunächst zwischen Erholungsurlaub und Sonderurlaub unterschieden werden. Laut Bundesurlaubsgesetz haben Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 24 Tage Erholungsurlaub pro Jahr. Dieser soll aber tatsächlich der Erholung dienen. Das ist ein bedeutender Unterschied zum Sonderurlaub, bei dem die Freistellung aus wichtigen Gründen erfolgt. Grundsätzlich gilt, dass ein vereinbarter Sonderurlaub keinerlei Auswirkungen auf den gesetzlichen Urlaub hat. Er steht dem Entstehen des gesetzlichen Urlaubs nicht entgegen und kann auch nicht zu einer Kürzung desselben führen. Auch das Verweigern der Entgeltfortzahlung ist bei vereinbartem Sonderurlaub unzulässig. Viele Arbeitnehmer vereinbaren im Trauerfall mit dem Arbeitgeber aber auch einen länger andauernden Sonderurlaub. Dieser ist dann häufig unbezahlt.
Todesfälle treten häufig plötzlich und unvorhersehbar ein. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, den Arbeitgeber möglichst zeitnah über die geplante Beantragung des Sonderurlaubs zu informieren. Arbeitnehmer sind gegenüber ihren Arbeitgebern in der Informations- und Nachweispflicht. Formell wird der Sonderurlaub bei Todesfall daher so beantragt, wie es im Unternehmen auch für den Erholungsurlaub üblich ist. Formulieren Sie Ihren Urlaubsanspruch also schriftlich und begründen Sie ihn. Da es sich um eine besondere und nicht alltägliche Situation handelt, wenn Angehörige versterben, sollten Sie Ihren Vorgesetzten oder die Personalabteilung außerdem persönlich ansprechen und Ihre Situation schildern. Gerade in persönlichen Gesprächen ist es häufig leichter, Wünsche zu formulieren, auf die belastende Situation hinzuweisen und so eventuell auch eine längere Freistellung als die gesetzlich geregelte zu erhalten. Was Sie tun können, wenn Ihr Arbeitgeber die Erteilung des Sonderurlaubs verweigert, obwohl dieser den gesetzlichen Regelungen entspricht, erfahren Sie im nächsten Abschnitt. Wenn Sie Ihren Sonderurlaubsanspruch beim Arbeitgeber geltend machen möchten, können Sie folgendes Muster nutzen und an Ihre individuellen Gegebenheiten anpassen:
Sehr geehrter Herr …, / Sehr geehrte Frau …,
hiermit beantrage ich Sonderurlaub für die Zeit vom […] bis […], da [Begründung]. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass ich im laufenden Kalenderjahr noch keinen Sonderurlaub in Anspruch genommen habe. Ich versichere, dass meine Angaben vollständig und richtig sind. Zur Beglaubigung habe ich diesem Schreiben eine Bescheinigung beigefügt. Bitte informieren Sie mich bis zum [hier eine Frist eintragen] schriftlich, ob Sie meinem Wunsch auf Sonderurlaub nachkommen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Arbeitgeber können Sonderurlaub nur dann verbieten, wenn dies im Arbeitsvertrag so vereinbart wurde. Es besteht also die Möglichkeit, Sonderurlaub explizit im Arbeitsvertrag zu regeln. So können Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Vertrag bestimmen, wann Sonderurlaub gewährt wird und wie lange dieser andauert. Der Arbeitsvertrag kann aber auch bestimmte Fälle ausschließen, in denen kein Sonderurlaub gewährt wird. Der § 616 BGB lässt sich grundsätzlich in keinem Vertrag vollständig ausschließen, aber eben präzisieren. Für ausgeschlossene Fälle muss der Arbeitgeber dann keinen Sonderurlaub gewähren. Für alle anderen Anlässe ist der Sonderurlaub zuzulassen.
Weigert sich Ihr Chef, Ihnen Sonderurlaub zu genehmigen, obwohl dieser Ihnen gesetzlich zusteht, können Sie das zuständige Amtsgericht einschalten. Da es in solchen Fällen aufgrund der zeitnahen Beerdigung in aller Regel schnell gehen muss, können Sie eine einstweilige Verfügung beantragen. Hierzu schildern Sie die Situation dem Amtsgericht und legen Ihren Arbeitsvertrag sowie die Sterbeurkunde vor. Eigene Angaben müssen dabei eidesstattlich versichert werden. Dem Antrag vom Amtsgericht wird in der Regel innerhalb eines Tages entsprochen. Damit stehen Sie als Arbeitnehmer auf der sicheren Seite. Auch wenn es sich um eine emotionale Extremsituation handelt, sollten Sie auf keinen Fall einfach nicht zur Arbeit erscheinen. Dieses Vorgehen kann zu einer Abmahnung und im schlimmsten Fall zur Kündigung führen.
Ist Ihr Anspruch auf Sonderurlaub, aus welchen Gründen auch immer, ausgeschlossen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sich freistellen zu lassen. Entweder melden Sie bei Ihrem Arbeitgeber regulären Urlaub an oder beantragen eine unbezahlte Freistellung. Allerdings setzen beide Möglichkeiten das Einverständnis Ihres Arbeitgebers voraus. Dieser kann den Antrag auf Urlaub oder Freistellung aus triftigen Gründen nämlich nur partiell genehmigen oder sogar ablehnen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn Sie im Betrieb aufgrund strikter Deadlines unabkömmlich sind. Bieten Sie Ihrem Vorgesetzten hier vielleicht eine Art Kompensation an. Schlagen Sie zum Beispiel vor, dass Sie am Folgetag etwas länger arbeiten oder am Morgen der Beerdigung kurz ins Büro kommen. Solche Kompensationen stellen allerdings absolute Ausnahmen dar und finden nur selten Anwendung. Eine dritte Möglichkeit, sich freistellen zu lassen, ist die Krankschreibung durch den Hausarzt. Hierfür müssen Ihr Denken und Handeln aber durch den Verlust eingeschränkt und die emotionale Belastung so hoch sein, dass Sie arbeitsunfähig sind.
Sonderurlaub bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich aufgrund besonderer Umstände, die die eigene Person betreffen, unter Entgeltfortzahlung von der Arbeit freistellen zu lassen. Die gesetzliche Grundlage bietet der § 616 BGB. Darüber hinaus sind Sonderurlaubsansprüche häufig im Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung geregelt, da das Gesetz keine explizite Regelung enthält. Die Dauer des Sonderurlaubs richtet sich vor allem nach dem Verwandtschaftsgrad, der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie der Kulanz des Arbeitgebers. Stirbt der Ehepartner, ein Kind oder ein Elternteil, besteht in jedem Fall Anspruch auf zwei Tage Sonderurlaub. Beim Sonderurlaub erfolgt die Freistellung im Gegenteil zum Erholungsurlaub aus wichtigen Gründen. Darin ist auch begründet, dass der Sonderurlaub grundsätzlich keinen Einfluss auf den gesetzlichen Urlaub hat. Formell wird der Sonderurlaub wie der Erholungsurlaub beantragt. Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten aber auch unbedingt persönlich über die belastende Situation. Die Genehmigung des Sonderurlaubs erfolgt auf diesem Weg oft schneller und kann unter Umständen sogar länger andauern. Unter Umständen können Arbeitgeber die Bewilligung des Sonderurlaubs aber auch verweigern. Steht Ihnen der Sonderurlaub Ihrer Meinung nach dennoch zu, müssen Sie sich an das zuständige Amtsgericht wenden und eine einstweilige Verfügung beantragen. Dem Antrag vom Amtsgericht wird dann in der Regel innerhalb eines Tages entsprochen. Besteht für Sie kein Sonderurlaubsanspruch, können Sie regulären Urlaub beantragen, sich unbezahlt freistellen oder durch Ihren Hausarzt krankschreiben lassen.
Sie haben weitere Fragen zum Urlaubsrecht oder wünschen sich in diesem Zusammenhang eine kompetente Rechtsberatung? Dann steht Ihnen die Kanzlei Dr. Beier & Partner unter 06151/130230 gerne zur Verfügung. Mit Fachwissen, vielen Jahren Erfahrung und kostenbewussten Strukturen machen wir uns für Sie stark!
Häufige Fragen (FAQ)
Arbeitnehmer haben je nach Arbeitsvertrag Anspruch auf Sonderurlaub, wenn sich im engeren Familienkreis ein Trauerfall ereignet. Ob man Anspruch auf Sonderurlaub hat, richtet sich vor allem nach der verwandtschaftlichen Nähe zur verstorbenen Person. So besteht in erster Linie im Todesfall von Verwandten 1. Grades Anspruch auf Sonderurlaub.
Der engste Familienkreis wird durch Mutter & Vater definiert. Zu Verwandten 1. Grades zählen neben den Eltern auch Kinder und Ehepartner, aber auch Pflege- und Adoptivkinder. Bei Geschwistern handelt es sich grundsätzlich um Verwandte 2. Grades. Sie zählen aber dennoch zum engeren Familienkreis, weshalb der Sonderurlaub bei Todesfall hier in den meisten Fällen gewährt wird. Auch bei Großeltern handelt es sich um Verwandte 2. Grades. Der Arbeitgeber kann den Sonderurlaub also unter Umständen versagen und Arbeitnehmer sind auf die Kulanz des Arbeitgebers angewiesen.
Wie viele Tage Sonderurlaub Ihnen im Todesfall zustehen, entnehmen Sie am besten Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung. Sollten Sie diesen nicht griffbereit haben oder darin keine entsprechenden Regelungen finden, dienen folgende Angaben der Orientierung:
Ehepartner: 2-3 Tage
Kind: 2-3 Tage
Eltern: 2-3 Tage
Geschwister: 1-2 Tage
Neben dem Verwandtschaftsgrad hängt der Sonderurlaub häufig auch von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Kulanz des Arbeitgebers ab. Die folgenden Richtwerte gelten nur allgemein und nicht für individuelle Einzelfälle:
Betriebszugehörigkeit Dauer des Sonderurlaubs:
< 6 Monate 1-3 Tage
6-12 Monate 2-7 Tage
> 12 Monate 3-14 Tage
Bei einer Freistellung muss zunächst zwischen Erholungsurlaub und Sonderurlaub unterschieden werden. Laut Bundesurlaubsgesetz haben Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 24 Tage Erholungsurlaub pro Jahr. Dieser soll aber tatsächlich der Erholung dienen. Das ist ein bedeutender Unterschied zum Sonderurlaub, bei dem die Freistellung aus wichtigen Gründen erfolgt. Grundsätzlich gilt, dass ein vereinbarter Sonderurlaub keinerlei Auswirkungen auf den gesetzlichen Urlaub hat. Er steht dem Entstehen des gesetzlichen Urlaubs nicht entgegen und kann auch nicht zu einer Kürzung desselben führen. Auch das Verweigern der Entgeltfortzahlung ist bei vereinbartem Sonderurlaub unzulässig. Viele Arbeitnehmer vereinbaren im Trauerfall mit dem Arbeitgeber aber auch einen länger andauernden Sonderurlaub. Dieser ist dann häufig unbezahlt.
Wenn Sie Ihren Sonderurlaubsanspruch beim Arbeitgeber geltend machen möchten, können Sie folgendes Muster nutzen und an Ihre individuellen Gegebenheiten anpassen:
Sehr geehrter Herr …, / Sehr geehrte Frau …,
hiermit beantrage ich Sonderurlaub für die Zeit vom […] bis […], da [Begründung].
Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass ich im laufenden Kalenderjahr noch keinen Sonderurlaub in Anspruch genommen habe.
Ich versichere, dass meine Angaben vollständig und richtig sind. Zur Beglaubigung habe ich diesem Schreiben eine Bescheinigung beigefügt. Bitte informieren Sie mich bis zum [hier eine Frist eintragen] schriftlich, ob Sie meinem Wunsch auf Sonderurlaub nachkommen.
Mit freundlichen Grüßen
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