Erbschaftsteuer Freibeträge
Alles was Sie über Freibeträge bei der Erbschaftssteuer wissen müssen
Erbschaftsteuer Freibeträge
Das ErbStG teilt die Erwerber in Steuerklassen ein, die auf die Verhältnisse zum Erblasser bzw. zum Schenker abstellen. Die Nähe dieses Verhältnis zum Erblasser bestimmt sowohl die Steuerklasse als auch den vorgesehenen Freibetrag. Wenn Sie bei der Erbschaftsteuer Freibeträge ermitteln wollen, nutzen Sie am Besten unseren kostenlosen Erbschafteuerrechner.
Neben den Freibeträgen sieht das Gesetz im Übrigen teilweise weitere Freibeträge vor. Dies gilt insbesondere für den sogenannten Versorgungsfreibetrag. Für eine erste Orientierung können Sie gerne unseren ausführlichen Erbschaftsteuerrechner auf dieser Internetseite verwenden.
Die persönlichen Freibeträge ergeben sich aus § 16 ErbStG. Hiernach steht dem Ehegatten und Lebenspartnern einer bestehenden Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ein Freibetrag i.H.v. Euro 500.000 zu, den Kindern und Stiefkindern Euro 400.000, den Kindern verstorbener Kinder und Stiefkinder Euro 400.000, den Kindern nicht verstorbener Kinder und Stiefkinder Euro 200.000, den Eltern beziehungsweise Großeltern Euro 100.000 und allen übrigen Personen Euro 20.000.