Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer
Wichtige Informationen für Erben
Die Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer
Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) regelt Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer gemeinsam. Steuersätze und Freibeträge sind daher bis auf wenige Ausnahmen nahezu identisch.
Wichtigster Unterschied zur Erbschaftsteuer ist, dass die Freibeträge bei Erhebung der Schenkungsteuer alle zehn Jahre genutzt werden können. Ein Elternteil kann daher an ein Kind alle zehn Jahre eine Schenkung im Wert von Euro 400.000 steuerfrei vornehmen. Stirbt der Elternteil vor Ablauf dieser Zehnjahresfrist, ist die Erbschaft dann allerdings auf die Schenkung anzurechnen, da der Freibetrag nur alle zehn Jahre genutzt werden kann.
Vorfahren (Eltern, Großeltern usw.) können von Todes wegen Euro 100.000 steuerfrei übertragen werden. Der Freibetrag bei Schenkungen unter Lebenden beträgt lediglich Euro 20.000.
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