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Fachanwälte für Erbrecht
Notare in Darmstadt
Telefon (0651) 130 230

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    Bitte beachten Sie, dass wir keine allgemeinen Fragen beantworten können. Wir können nur Anfragen beantworten, die sich auf ein zukünftiges Mandat und Beauftragung unserer Kanzlei beziehen.

    Herzlichst, Ihr Dr. MA Robert Beier

    Testament - Kosten bei Notar & Rechtsanwalt - Beispiele & Übersicht

    Informieren Sie sich, welche Kosten rund um einem Testament anfallen können. Notar- & Anwaltskosten sollten besonders berücksichtigt werden.

    Sowohl für die anwaltliche Vertretung als auch für die notarielle Beurkundungstätigkeit existieren Gebührenverordnungen. Anwaltliche Gebühren ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Kosten für die Beurkundung bei einem Notar ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Beide Gesetze sehen grundsätzlich eine Abrechnung nach dem Gegenstandswert vor.

    Kosten eines Testaments

    Auch im Erbrecht richten sich daher die Gebühren nach dem Gegenstandswert.

    Grundsätzlich ist daher bei der Berechnung der Kosten für ein Testament zunächst der eigentliche Nachlasswert zu ermitteln. Hieraus errechnen sich dann die konkreten Gebühren. Eine Besonderheit besteht zumindest bei der Erhebung von anwaltlichen Gebühren für die Erstellung eines Testaments. Bis heute ist nicht eindeutig gesetzlich geregelt, dass die Erstellung eines Testaments eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG auslöst. Hintergrund ist die Regelung in § 15 RVG. Der Gesetzgeber hat es bisher versäumt, für die Erstellung eines Testaments entweder auf Beratung oder auf Vornahme eines Geschäfts eindeutig abzustellen. Jedenfalls kann bei der anwaltlichen Tätigkeit im Rahmen der Errichtung eines einseitigen Testaments (also nur von einer Person) gegebenenfalls keine Geschäftsgebühr entstanden sein, sondern lediglich eine Beratung vorliegen. Gegebenenfalls müssen Sie dann nach der Erstellung eines Testaments noch einen Prozess mit Ihrem Anwalt führen, um die Angemessenheit der von ihm erhobenen Gebühren überprüfen zu lassen. Eine solche Situation sollte unbedingt vermieden werden. Bitte fragen Sie sowohl den von Ihnen beauftragten Anwalt als auch einen möglicherweise kontaktierten Notar, welche konkreten Gebühren für die Erstellung eines Testaments erhoben werden. Hierdurch kann dann Streit vermieden werden. Während der Notar an die Gebührenordnung im GNotKG gebunden ist, kann der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt regelmäßig eine Gebührenvereinbarung abschließen. Diese Gebührenvereinbarung schließt eine Abrechnung nach dem Gegenstandswert aus, was gerade im Erbrecht für den Mandanten regelmäßig erheblich günstiger ist: Addiert man das gesamte Vermögen zusammen, welches man im Leben erwirtschaftet hat, kommt doch nicht selten eine erhebliche Summe zusammen. Berechnet der Rechtsanwalt aus dieser Summe eine Geschäftsgebühr nach dem RVG, ergeben sich oft sehr hohe anwaltliche Gebühren. Diese Gebühren stehen dann nicht unbedingt immer in einem entsprechenden Verhältnis zum Aufwand des Rechtsanwalts. Wenn Sie den von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt hierauf ansprechen, wird er Ihnen konkret sagen und ist auch dazu verpflichtet, wie er seine genaue Tätigkeit in dem konkreten Fall abrechnet.

     

    Beispiele für die Kosten eines Testaments

    Die Beurkundung eines notariellen Testaments löst Kosten nach dem GNotKG aus. Der beurkundende Notar bekleidet ein öffentliches Amt und erhebt eine sogenannte öffentliche Gebühr. Er ist nicht berechtigt, von dieser Gebühr abzuweichen. Notare werden regelmäßig durch das zuständige Landgericht genau dahingehend überprüft, ob sie auch tatsächlich die öffentlich festgelegten Gebühren erheben. Beurkundungen sollen zum Schutz der Bevölkerung in ganz Deutschland gleich viel kosten. Dies ist ein ganz besonderer Vorteil für Sie: Suchen Sie sich den Notar allein aufgrund seiner Qualifikation aus! Es kommt nicht darauf an, dass Ihnen ein Notar bei der Erhebung der Gebühren entgegenkommt. Das darf er nicht. Er wird dies auch nicht tun. Wenn er es tut, verliert er sein Amt. Entscheidend sollte sein, dass der Notar fachlich qualifiziert ist und Sie menschlich mit ihm gut zusammenarbeiten können.

    Diese Kosten kommen bei der Testamenterstellung auf Sie zu

    Damit Sie sich ein Bild von den möglicherweise entstehenden Kosten machen können, haben wir einige Beispiele für Kosten bei Beurkundung eines Testaments bei einem Notar aufgelistet.

    Die aufgeführten Kosten für die notarielle Beurkundung eines Testaments sind beispielhaft und nicht abschließend. Fragen Sie entweder den Notar oder den Sie beratenden Anwalt vor einer Beurkundung. Man wird Ihnen die Kosten für das notarielle Testament auf den Cent genau vorher mitteilen. Der Wert für die Gebührenberechnung bei der Erhebung notarieller Kosten bestimmt sich nach dem Reinvermögen des Testierenden. Von den vorhandenen Vermögensgegenständen sind die darauf entfallenden Schulden in Abzug zu bringen. Maximal wird die Höhe auf die Hälfte des Aktivvermögens festgelegt. Die Beurkundungsgebühr umfasst die gesamte Leistung des Notars. Insbesondere sind mit der Gebühr also auch Entwürfe abgegolten.

     

    • Für die Beurkundung eines Einzeltestamentes erhält der Notar bei einem Reinvermögen von 50.000 € eine volle Gebühr nach KV 21200 GNotKG in Höhe
      von 165,00 €.
    • Bei Beurkundung eines gemeinschaftlichen Testamentes fällt bei einem Reinvermögen von 90.000 € eine doppelte Gebühr nach KV 21100 GNotKG in Höhe von 492,00 € an.
    • Bei Beurkundung eines Erbvertrages fällt bei einem Reinvermögen von 1.000.000 € eine doppelte Gebühr nach KV 21100 GNotKG in Höhe von 3.470,00 € an.
    • Bei Beurkundung eines Testamentes einer alleinstehenden Person fällt bei einem Reinvermögen von 3.000.000 € eine Gebühr nach KV 21200 GNotKG in Höhe von 4.935,00 € an.
    • Für die Schreibauslagen (Dokumentenpauschale) gilt als Faustregel 0,15 € pro Seite. Erfahrungsgemäß bewegen sich die Auslagen hier im Bereich um ca. 3,00 €.
    • Hinzu kommen jeweils die Auslagen, wie Telefon und Porto, 15,00 € für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister sowie die Umsatzsteuer von zur Zeit 19 %.

     

    Sofern Sie anwaltlichen Rat einholen, sollten Sie den Anwalt darauf ansprechen, dass Sie bei der Erstellung eines Testaments eine Abrechnung nach Gegenstandswert nicht wünschen. Der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt wird Ihnen dann im Regelfall den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung vorschlagen. Regelmäßig richtet sich dann die Höhe der Kosten nach dem Stundensatz des von Ihnen beauftragten Rechtsanwalts oder der von Ihnen beauftragten Rechtsanwältin. Rechtsanwälte sind durch die Gebührenordnung bei der Berechnung ihres Stundensatzes nicht festgelegt. Vielmehr richtet sich dieser nach der fachlichen Qualifikation. Ist der Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht, wird er möglicherweise einen höheren Stundensatz nehmen, als ein Rechtsanwalt ohne diese Qualifikation. Allerdings holt der Profi diesen höheren Stundensatz in den allermeisten Fällen dadurch ein, dass er aufgrund seiner Erfahrung und seinem Wissen viel weniger Zeit benötigt, um Ihnen konkret weiterzuhelfen. Entscheiden Sie daher nicht aufgrund der Höhe des Stundesatzes. Es ist wirtschaftlich sinnvoller, nur eine Stunde zu einem Satz von 220,00 € zu zahlen, als zweieinhalb Stunden zu einem Satz in Höhe von 130,00 € (= 325,00 €). Es ist daher durchaus möglich, dass Ihnen der eine Rechtsanwalt einen Stundensatz i. H. v. 150,00 € vorschlägt, ein anderer Anwalt einen Stundensatz von 600,00 € in Ansatz bringt. Dies sollte regelmäßig von der Qualifikation des Rechtsanwalts abhängen und, ob Sie diese Qualifikation auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Sicher kann ein Rechtsanwalt einen höheren Stundensatz verlangen, wenn er beispielsweise Verhandlungen mit mehreren Beteiligten zum Abschluss eines Erbvertrags in unterschiedlichen Sprachen führt und so ausgebildet ist, dass er dies trotz der vielfach zu beachtenden juristischen Termini hervorragend kann. Wenn er diese besondere Fähigkeit allerdings nicht einsetzen muss, wird der Rechtsanwalt Ihnen diese Qualifikation in Ihrem konkreten Fall auch nicht in Rechnung stellen. Von daher kann es durchaus sein, dass ein Rechtsanwalt bei einem Mandanten einen höheren Stundensatz ansetzt, als bei einem anderen Mandanten.

    Mit dem Anwalt/Notar über die anfallenden Kosten sprechen

    Fragen Sie daher den Rechtsanwalt, wie hoch die Kosten für die Erstellung eines Testaments bei ihm sind und wonach er diese Gebühren berechnet.

    Fragen Sie auch, ob Sie zusätzliche Kosten tragen müssen, beispielsweise für Arbeitsstunden von Mitarbeitern. Oft erscheinen die von Anwälten erhobenen Stundensätze als hoch. Sehr oft werden allerdings bei der Erhebung von Stundensätzen des Rechtsanwalts keine zusätzlichen Stunden für Tätigkeiten seiner Mitarbeiter abgerechnet. Regelmäßig anders ist dies beispielsweise bei einem Steuerberater oder einem Handwerker. Beim Steuerberater werden regelmäßig, neben den Stunden des Steuerberaters, auch die Stunden seiner Mitarbeiter vergütet – diese dann natürlich normalerweise mit einem geringeren Stundensatz. Auch Handwerker berechnen Stundensätze sowohl für den erschienenen Meister als auch für weitere tätige Gesellen auf der Baustelle, manchmal auch für Auszubildende. Der Rechtsanwalt berechnet meist nur seine eigene Tätigkeit, sodass sich der von ihm erhobene Stundensatz dann wieder relativiert. Fragen Sie den von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt nach dessen Abrechnungsgewohnheiten und Sie werden von ihm vor Erteilung des Mandats belehrt. Die erste Beratungsgebühr bei einem Rechtsanwalt ist im Übrigen der Höhe nach begrenzt. Nehmen Sie bei einem Rechtsanwalt eine sogenannte Beratungsgebühr wahr, kann dieser maximal eine Gebühr i. H. v. derzeit 226,10 € verlangen, inklusive Mehrwertsteuer und Auslagen. Auch hier gilt, dass diese Gebühr selbst verständlich nicht bei jedem Gespräch anfällt. Es handelt sich um eine Maximalgebühr. Es wird normalerweise nicht vorkommen, dass Ihnen ein Rechtsanwalt für ein viertelstündiges Beratungsgespräch in einer einfachen Sache diese Maximalgebühr in Rechnung stellen wird.

     

    Zusammenfassung

    Bei den Kosten für die Erstellung eines Testamentes sind unterschiedliche Kosten zu beachten. Sie können ein Testament ohne rechtlichen Rat zu Hause anfertigen. Es entstehen Ihnen dann keine Kosten, gegebenenfalls Ihre eigenen Schreibauslagen. Wenn Sie Ihr Testament hinterlegen wollen, müssen Sie eine einmalige Gebühr an das Nachlassgericht bezahlen. Diese beträgt derzeit 75,00 €. Holen Sie vernünftigerweise rechtlichen Rat ein, bevor Sie ein Testament erstellen. Zuvor sollten Sie mit dem von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt eine Gebührenvereinbarung abschließen. Der Rechtsanwalt ist grundsätzlich berechtigt, seine Geschäftstätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abzurechnen. Die Gebühren richten sich dann regelmäßig nach dem Gegenstandswert. Wenn Sie ein Testament errichten wollen, ist dieser Gegenstandswert im Regelfall sehr hoch, sodass auch die Gebühren oft höher ausfallen können, als dies vielleicht im konkreten Fall angemessen ist. Rechtsanwälte werden Ihnen daher regelmäßig bei Ihrer Tätigkeit für die Erstellung eines Testaments eine Honorarvereinbarung anbieten, die dann zum einen für Sie nachvollziehbar ist und zum anderen das Kostenrisiko begrenzt. Eine Erstberatungsgebühr bei einem Rechtsanwalt darf nicht mehr als maximal 226,10 € kosten. Wenn Sie Ihr Testament notariell beurkunden lassen wollen, erhebt der von Ihnen beauftragte Notar bzw. die von Ihnen beauftragte Notarin hierfür eine sogenannte Beurkundungsgebühr. Diese richtet sich nach einem strengen Schema gemäß dem GNotKG. Diese Gebühren können Sie nicht verhandeln. Der Notar ist verpflichtet, Ihnen die sich nach dem Gesetz zwingend ergebenden Gebühren in Rechnung zu stellen. Aber auch in diesem Fall gilt: Fragen Sie den Notar nach den konkreten Gebühren, die für die Beurkundung Ihres Testamentes entstehen. Der Notar oder die Notarin wird Ihnen sehr gerne Auskunft über die entstehenden Gebühren vor Vornahme der Beurkundung geben. Sie können dann entscheiden, ob Sie diese Beurkundung wahrnehmen wollen.

     

    Häufige Fragen (FAQ)

    Wie hoch sind die notariellen Kosten bei einem Testament?zuklappenaufklappen

    Der Wert für die Gebührenberechnung bei der Erhebung notarieller Kosten bestimmt sich nach dem Reinvermögen des Testierenden. Von den vorhandenen Vermögensgegenständen sind die darauf entfallenden Schulden in Abzug zu bringen. Maximal wird die Höhe auf die Hälfte des Aktivvermögens festgelegt.

    Welche Kosten sind bei der Erstellung eines Testaments zu beachten? zuklappenaufklappen

    Bei den Kosten für die Erstellung eines Testamentes sind unterschiedliche Kosten zu beachten. Sie können ein Testament ohne rechtlichen Rat zu Hause anfertigen. Es entstehen Ihnen dann keine Kosten, gegebenenfalls Ihre eigenen Schreibauslagen. Wenn Sie Ihr Testament hinterlegen wollen, müssen Sie eine einmalige Gebühr an das Nachlassgericht bezahlen. Diese beträgt derzeit 75,00 €. Holen Sie vernünftigerweise rechtlichen Rat ein, bevor Sie ein Testament erstellen.

    ⚖️ Wie teuer sollte ein Anwalt für Erbrecht sein?zuklappenaufklappen

    Ist der Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht, wird er möglicherweise einen höheren Stundensatz nehmen, als ein Rechtsanwalt ohne diese Qualifikation. Allerdings holt der Profi diesen höheren Stundensatz in den allermeisten Fällen dadurch ein, dass er aufgrund seiner Erfahrung und seinem Wissen viel weniger Zeit benötigt, um Ihnen konkret weiterzuhelfen. Entscheiden Sie daher nicht aufgrund der Höhe des Stundesatzes. Es ist wirtschaftlich sinnvoller, nur eine Stunde zu einem Satz von 220,00 € zu zahlen, als zweieinhalb Stunden zu einem Satz in Höhe von 130,00 € (= 325,00 €).

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