Pflichtteil und Nachlassverzeichnis
Pflichtteil und Nachlassverzeichnis
Will man einen Pflichtteilsanspruch geltend machen, ist neben der Feststellung der konkreten Pflichtteilsquote der Bestand des Nachlasses festzustellen. Pflichtteil und Nachlassverzeichnis hängen damit unmittelbar miteinander zusammen. Bei der Feststellung des Nachlassbestandes hat der Erbe mitzuwirken. Der Pflichtteilsberechtigte kann vom Erben die Errichtung eines Nachlassverzeichnisses verlangen.
In einem Nachlassverzeichnis sind sowohl alle Aktiva, Passiva als auch Nachlassverbindlichkeiten aufzulisten. Nicht aufzunehmen sind unvererbliche Vermögenspositionen und solche, welche außerhalb des Nachlasses auf Dritte übergehen (dies können beispielsweise Lebensversicherungen sein).
Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören insbesondere die Beerdigungskosten.
Zur Durchsetzung dieses Auskunftsanspruches kann der Pflichtteilsberechtigte gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bestehen Rechte gegen den Beschenkten, § 2329 BGB.