Diesen Beitrag teilen

jetzt auf WhatsApp teilenjetzt auf Pinterest teilenjetzt auf LinkedIn teilen
schließen

Menü

buchInhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Dr. Beier & Partner

jetzt Mandat anfragen

Mandat anfragen

Dr. Beier & Partner

Dr. Beier & Partner

Fachanwälte für Erbrecht
Notare in Darmstadt
Telefon (0651) 130 230

Sie möchten ein Mandat beauftragen & benötigen Unterstützung, bei der Durchsetzung Ihrer Interessen?

    Ich wünsche einen RückrufTerminvereinbarung

    Bitte beachten Sie, dass wir keine allgemeinen Fragen beantworten können. Wir können nur Anfragen beantworten, die sich auf ein zukünftiges Mandat und Beauftragung unserer Kanzlei beziehen.

    Herzlichst, Ihr Dr. MA Robert Beier

    Vorsorgevollmacht – Kosten & Gültigkeit mit bzw. ohne Notar (inkl. Formular)

    Sichern Sie sich rechtzeitig ab und informieren Sie sich in diesem Beitrag umfänglich zum Thema Vorsorgevollmacht.

    Die Vorsorgevollmacht ist genau das richtige Instrument, wenn Sie die eigene Zukunft für den Fall regeln möchten, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen. In diesem Fall müssen zwingen andere Personen für Sie entscheiden. Mit einer Vorsorgevollmacht haben Sie Gewissheit, dass Sie weiterhin in Sicherheit sind und sich Ihre Geschäfte in besten Händen befinden. Dem Bevollmächtigen erlaubt sie, alle Rechtsgeschäfte und Erklärungen zu übernehmen, bei denen eine Stellvertretung zulässig ist. Ein Betreuer muss daher nicht mehr bestellt werden. Die Vorsorgevollmacht verhindert aber vor allem die Betreuung durch eine vom Gericht bestellte fremde Person.

    Vorsorgevollmacht erteilen

    Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Vergabe der Vorsorgevollmacht

    Was ist eine Vorsorgevollmacht?

    Bei Vorsorgevollmachten handelt es sich um Willenserklärungen, in denen die betroffenen Personen für den Fall einer später eintretenden Handlungsunfähigkeit, zum Beispiel durch Krankheit, Unfall oder altersbedingte Demenz, einer anderen Person die Vollmacht erteilen, in Vertretung des oder der Betroffenen zu handeln. Die Vorsorgevollmacht erlaubt also einer anderen Person die betroffene Person rechtskräftig zu vertreten.

     

    In einer Vorsorgevollmacht müssen Sie nicht immer einen gesetzlichen Betreuer festlegen. Dies gilt, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen allein durch die Vollmacht erledigt werden kann. Die Einrichtung einer Betreuung ist bei Vorsorgevollmachten also nachrangig. Wird ein Bevollmächtigter bestimmt, verpflichtet sich dieser dazu, die in der Vollmacht festgehaltenen Regelungen im Interesse des Vollmachtgebers auszuüben. Es besteht jedoch keine Verpflichtung für den Bevollmächtigten, die Vollmachtstätigkeit gegen seinen Willen auszuführen. Zur Absicherung empfehlen wir das Einverständnis des Bevollmächtigten mit in die Vollmacht aufzunehmen und unterzeichnen zu lassen. Vollmachten sind an keine bestimmte Form gebunden. Aus Gründen der Beweiskraft raten wir Ihnen aber dringend, die Vollmacht in schriftlicher Form aufzulegen. Außerdem empfehlen wir Ihnen die Vorsorgevollmacht jährlich bzw. regelmäßig zu aktualisieren. Handschriftliche Verfassungen sind möglich, aber nicht zwingend erforderlich.

     

    Für die Vertretung bei gesundheitlichen Belangen ist eine Generalvollmacht unzureichend. Entscheidungen dieser Art müssen ausdrücklich in der Vorsorgevollmacht enthalten sein. Gleiches gilt für freiheitsentziehende Entscheidungen. Auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigungsverfahren kann in diesem Fall dennoch nicht verzichtet werden. Wenn Sie die Unterschriften der Vorsorgevollmacht beglaubigen lassen, erhöhen Sie damit die Akzeptanz der Vollmacht. Allgemeine Vollmachten ermöglichen das sofortige Tätigwerden des Bevollmächtigten. Vorsorgevollmachten werden erst berücksichtigt, wenn der Vollmachtgeber aus gesundheitlichen Gründen seine Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann. Bei Vorsorgevollmachten wird die Vertretung bei Vermögensfragen nicht kontrolliert. Ein absolutes Vertrauensverhältnis ist daher Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht. Welche Dinge bei einer Vorsorgevollmacht außerdem noch berücksichtigt werden sollten, erfahren Sie in folgendem Youtube-Video:

    Kosten einer Vorsorgevollmacht

    Eine optimale Vorsorgevollmacht ist notariell beglaubigt. Ob in Banken, Grundbuchämtern, Behörden oder bei Geschäftspartnern – eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht wird überall anerkannt. Vor allem wenn Darlehen aufgenommen werden müssen, um Pflegekosten zu finanzieren, sind Vorsorgevollmachten sehr wichtig. Eine öffentliche Beglaubigung ist sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Ein Notar berät Sie zu allen Möglichkeiten und dem Facettenreichtum bei der Erstellung einer Vollmacht. Anschließend entwirft er den Text und beurkundet diesen. Im Rahmen der Beurkundung muss der Notar von Amts wegen die Geschäftsfähigkeit prüfen. Die Kosten für eine Beurkundung sind vom Vermögenswert abhängig. Gemäß § 98 Abs. 3 S. 2 GNotKG darf aber maximal die Hälfte des Vermögens als Geschäftswert angesetzt werden. Bei der Beurkundung fällt eine 1,0-fache Gebühr an. Im Einzelnen betragen die Gebühren bei den folgenden Geschäftswerten:

    Geschäftswert in  €Beurkundungsgebühr in €
    10.000,-75,-
    25.000,-115,-
    50.000,-165,-
    250.000,-535,-

    Die Beurkundungsgebühr beträgt aber maximal 1.735€. Selbst bei deutlich höheren Vermögenwerten wird dieser Wert auf keinen Fall überschritten. Inhaltlich ist es außerdem oft sinnvoll die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung zu kombinieren. In diesem Fall entstehen nur geringe oder keine Mehrkosten gegenüber den ohnehin mit einer Vollmacht verbundenen Kosten. Hinzu kommen jeweils die Schreibauslagen, Porto, Telefon- und Faxgebühren sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, besteht die Möglichkeit die Kosten im Rahmen des Beratungsrechtsschutzes teilweise erstattet zu bekommen.

     

    Gültigkeit mit und ohne Notar

    Viele Menschen wissen nicht, ob bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht ein Notar oder Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss. Wir erklären Ihnen, wie Sie auch ohne Notar eine wirksame Vollmacht aufsetzen können und in welchen Sonderfällen Sie die notarielle Beglaubigung benötigen. Außerdem finden Sie ein Musterformular am Ende der Seite.

    Wann ist eine Vorsorgevollmacht rechtskräftig?

    Eine Vorsorgevollmacht kann mit oder ohne Notar rechtskräftig durchgeführt werden.

    In der Regel bedarf es bei der Vorsorgevollmacht keinen Rechtsanwalt oder Notar. Eine Vorsorgevollmacht ist gültig, sobald Sie unterschrieben wird. Zusätzliche Kosten fallen nicht an. Kosten entstehen nur in zwei Fällen, in denen ein Notar eingeschaltet werden muss. Einerseits benötigen Sie im Falle einer zweifelhaften Geschäftsfähigkeit eine notarielle Beurkundung. Ein anderer Fall ist die Bevollmächtigung in Bezug auf Befugnisse des Vertreters, für die eine bestimmte Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Solche Fälle sind aber eher Ausnahmen. Ein spezieller Fall ist auch die Bevollmächtigung einer Person für Immobiliengeschäfte. Hier gilt es beispielsweise zu klären, ob es im Krankheitsfall des Betroffenen einer Veräußerung einer Immobilie bedarf. Bei vorhandenen Einfamilienhäusern ist dies meist nicht der Fall, da die Familie dort weiterhin wohnen soll. Wenn der Vollmachtgeber Eigentümer mehrerer Wohnungen ist, ist eine Bevollmächtigung für Grundstücksangelegenheiten sinnvoll, um das geschäftliche Handeln aufrecht zu erhalten. Eine notarielle Beurkundung benötigen Sie außerdem bei einer Bevollmächtigung zur Aufnahme eines Darlehens, bei Erbausschlagung und bei gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, zum Beispiel der Anmeldung zum Handelsregister.

     

    Dann benötigen Sie eine notarielle Beurkundung Ihrer Bevollmächtigung:

    • zweifelhafte Geschäftsfähigkeit
    • Befugnisse, für die das Gesetz eine bestimmte Form vorschreibt
    • Immobiliengeschäfte
    • Aufnahme eines Darlehens
    • Erbausschlagung
    • gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten

     

    Musterformular und Ausfüllhinweise des BMJV

    Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) stellt auf seinen Seiten verschiedenste Formulare bzw. Textbausteine zu den Themen Betreuungsrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zur Verfügung. Das Muster der Vorsorgevollmacht vom BMJV können Sie ganz einfach ausdrucken und individuell ausfüllen. Dabei gibt das Ministerium Hinweise zum Ausfüllen vor. So sollten Sie das Formular am besten doppelseitig ausdrucken und ausfüllen, damit keine der Seiten verloren geht oder die Seiten durcheinander geraten. Können Sie das Muster nicht beidseitig ausdrucken, heften Sie die Seiten zusammen. Außerdem sollten Sie jede Zeile ausfüllen und sich entweder für „Ja“ oder „Nein“ entscheiden. Füllen Sie an einer Stelle kein oder versehentlich beide Stellen an, gilt die Vollmacht in diesem Punkt als unvollständig bzw. ungültig. Wenn Sie die Zeilen nicht ausfüllen wollen, streichen Sie sie durch. Diese Sicherheitsvorkehrungen sollen bewerkstelligen, dass das Formular nicht nachträglich und unbefugt verändert wird. Sie können zur Sicherheit auch gern jeden Absatz oder jede Seite mit Ihrer Unterschrift versehen. Bedenken Sie außerdem, dass eine Vollmacht, die zur Vertretung in Vermögensangelegenheiten befugt, nur dann uneingeschränkt brauchbar ist, wenn Sie an keinerlei Bedingungen geknüpft ist. Sie sollten also auf Formulierungen, wie beispielsweise „Für den Fall, dass ich selbst einmal nicht mehr handeln kann, soll an meiner Stelle…“ verzichten.

    Vorsorgevollmacht

    Es steht Ihnen als Vollmachtgeber frei, eine oder mehrere Bevollmächtigte zu erklären.

    Für den Fall, dass Sie mehrere Personen bevollmächtigen wollen, sollten Sie jedoch einige Hinweise beachten. So müssen Sie festlegen, ob jeder Bevollmächtigte einzeln handeln kann oder nur alle Bevollmächtigten gemeinsam. Wenn jeder Bevollmächtigte einzeln handeln oder für verschiedene Aufgabenbereiche bevollmächtigt werden soll, sollten Sie eine gesonderte Vollmacht für jeden Bevollmächtigten ausstellen. Eine weitere Alternative ist ein oder mehrere Angelegenheiten zu bestimmen, bei denen mehrere Personen gemeinsam bevollmächtigt werden, Entscheidungen zu treffen. Für diese Variante entscheiden sich die meisten Menschen im Rahmen von Angelegenheiten, die Ihnen besonders wichtig sind. Bedenken Sie jedoch, dass Sie nur dann wirksam vertreten werden, wenn sich die Bevollmächtigten auch einigen können. Erklären Sie in Ihrer Vorsorgemacht auf alle Fälle auch einen Ersatzbevollmächtigten, falls der eigentliche Bevollmächtigte verhindert sein sollte. Auch in diesem Fall sollten Sie das Musterformular mehrfach verwenden und die Regelungen mit den betroffenen Vertrauenspersonen absprechen. Alternativ können Sie in Ihrer Vollmacht auch vorsehen, dass der Bevollmächtigte weiteren Personen sogenannte Untervollmacht erteilen darf.

     

    Die Unterschrift des oder der Bevollmächtigten ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung! Die vorgesehene Zeile ist lediglich eine Erinnerung, dass Sie Ihre Vertrauenspersonen möglichst frühzeitig mit einbinden. Bei Zweifeln oder Unsicherheiten suchen Sie unbedingt anwaltlichen oder notariellen Rat, damit die Gültigkeit Ihrer Vorsorgevollmacht gewährleistet ist und Sie sicher sein können, dass im Ernstfall alles Ihren Wünschen entsprechend veranlasst wird. Weitere Informationen rund um das Thema finden Sie hier

     

    Häufige Fragen (FAQ)

    Können mehrere Personen bevollmächtigt werden?zuklappenaufklappen

    Es steht Ihnen als Vollmachtgeber frei, eine oder mehrere Bevollmächtigte zu erklären. Für den Fall, dass Sie mehrere Personen bevollmächtigen wollen, sollten Sie jedoch einige Hinweise beachten. So müssen Sie festlegen, ob jeder Bevollmächtigte einzeln handeln kann oder nur alle Bevollmächtigten gemeinsam. Wenn jeder Bevollmächtigte einzeln handeln oder für verschiedene Aufgabenbereiche bevollmächtigt werden soll, sollten Sie eine gesonderte Vollmacht für jeden Bevollmächtigten ausstellen.

    Wie viel kostet eine Vorsorgevollmacht?zuklappenaufklappen

    Im Einzelnen betragen die Gebühren bei den folgenden Geschäftswerten:

    Geschäftswert in  € Beurkundungsgebühr in €
    10.000,- 75,-
    25.000,- 115,-
    50.000,- 165,-
    250.000,- 535,-

    Die Beurkundungsgebühr beträgt dabei maximal 1.735€. Selbst bei deutlich höheren Vermögenwerten wird dieser Wert auf keinen Fall überschritten.

    ⚖️ Ist eine Vorsorgevollmacht auch ohne Notar gültig?zuklappenaufklappen

    In der Regel bedarf es bei der Vorsorgevollmacht keinen Rechtsanwalt oder Notar. Eine Vorsorgevollmacht ist gültig, sobald Sie unterschrieben wird.

    Gibt es Musterformulare für eine Vorsorgevollmacht?zuklappenaufklappen

    Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) stellt auf seinen Seiten verschiedenste Formulare bzw. Textbausteine zu den Themen Betreuungsrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zur Verfügung. Das Muster der Vorsorgevollmacht vom BMJV können Sie ganz einfach ausdrucken und individuell ausfüllen.

    Bewerten Sie diese Seite

    1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne
    4,50 von 5 Sternen

    1 Stern: wenig hilfreich, 5 Sterne: sehr hilfreich.

    Bewertung wird geladenLoading...
    Herzlich willkommen bei Dr. Beier & Partner Rechtsanwälte  Fachanwälte und Notare
    Herzlich willkommen bei Dr. Beier & Partner Rechtsanwälte  Fachanwälte und NotareHerzlich willkommen bei Dr. Beier & Partner Rechtsanwälte  Fachanwälte und Notare

    Herzlich willkommen bei Dr. Beier & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare

    Informieren Sie sich auf diesen Seiten ganz in Ruhe über unsere Arbeitsweise, unseren Standort und die von uns angebotenen Leistungen. Wenn Sie sich bereits in eine juristische Materie einlesen wollen, können Sie über unseren Fachteil eine Vielzahl an Informationen einsehen. Sie haben Fragen? Zögern Sie nicht. Meine Mitarbeiter und ich stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

    Telefon: 06151 / 130 230

    Dr. Robert Beier  LL.M. Rechtsanwalt und Notar     Amtssitz in Darmstadt Fachanwalt für Erbrecht

    Dr. Robert Beier, LL.M. Rechtsanwalt und Notar Amtssitz in Darmstadt Fachanwalt für Erbrecht

    Wissensmanagement ist für uns ausgesprochen wichtig. So profitieren unsere Mandanten aus einem Pool von Erfahrungen. Regelmäßig Aus- und Fortbildung für alle Partner und Angestellten ist selbstverständlich.

    Sandra Kleber  LL.M. Rechtsanwältin und Notarin Amtssitz in Darmstadt Fachanwältin für Erbrecht

    Sandra Kleber, LL.M. Rechtsanwältin und Notarin Amtssitz in Darmstadt Fachanwältin für Erbrecht

    Das Mandat ist servicegeleitet. Unsere Mandanten wissen stets, welchen Stand die Bearbeitung hat, welche Ziele angestrebt werden und welche Taktiken hierzu eingesetzt werden.

    Wir suchen Sie als engagierte Anwältin / engagierten Anwalt! Verändern Sie sich zum Positiven. Noch heute!

    Wir suchen Sie als engagierte Anwältin / engagierten Anwalt! Verändern Sie sich zum Positiven. Noch heute!

    Effektive, professionelle und transparente Mandatsführung ist für uns selbstverständlich. Wir sind voll digitalisiert. Bewerben Sie sich noch heute mit aussagekräftigen Unterlagen per Email: rb@beier-partner.de

    Wir vertreten im Erbrecht

    Jetzt Mandat anfragen
    Teilen-Icon für WhatsApp
    Anwaltsnotar - Nurnotar - Amtsnotar

    Anwaltsnotar - Nurnotar - Amtsnotar

    Der Notar ist eine Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt. Auch ist der Notar für die Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten zuständig. In der Bundesrepublik amtieren derzeit ca. 7.000 Notare. Regional verschieden sind entweder hauptberufliche Notare (sog. Nur-Notare) zu finden oder Anwaltsnotare, die zugleich als Rechtsanwalt zugelassen sind.

    Fachanwälte

    Fachanwälte

    Die Berechtigung zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Hierzu prüfen die Fachausschüsse die Anträge auf Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung. Dem Kammervorstand obliebt die Entscheidung. Nach der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sind per 1. Januar 2014 24,97 % aller Rechtsanwälte berechtigt, eine oder mehrere Fachanwaltsbezeichnungen zu führen. Nach wie vor ist "der Fachanwalt" damit ein guter Garant für eine echte Expertise.

    Mitglied im Deutschen Anwaltverein

    Mitglied im Deutschen Anwaltverein

    Dem DAV gehören insgesamt 255 Anwaltvereine an: davon 242 in Deutschland und je einer in Großbritannien, Italien, Griechenland, Portugal, Brasilien, Luxemburg, Spanien, Belgien, Polen, der Ukraine, den Niederlanden sowie zwei Anwaltvereine in Frankreich. Über die örtlichen Anwaltvereine sind rund 65.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Mitglied im DAV. Über die einzelnen Arbeitsgemeinschaften profitieren angeschlossene Anwälte von einem fachlichen Austausch, was letztlich der professionellen Mandatsführung zu Gute kommt.