Anwalt für Erbrecht in Schleswig-Holstein (Kiel, Lübeck & Co.)
Als Anwalt für Erbrecht sind Dr. Beier & Partner bundesweit für Sie tätig, auch in Schleswig-Holstein
Sie benötigen Hilfe bei der Regelung eines Nachlasses oder haben Fragen zu Erbverträgen? Dann ist die Kanzlei Dr. Beier & Partner Ihr Ansprechpartner in Kiel, Lübeck und allen anderen Regionen in Schleswig-Holstein. Als Fachanwalt für Erbrecht beraten wir unsere Mandanten umfassend zum Testament, zu Pflichtteilsansprüchen, Erbengemeinschaften und allen Varianten der Erbverträge.
Insgesamt verstarben 2015 in Schleswig-Holstein über 33.600 Personen, während 23.549 Kinder geboren wurden. Wie in den meisten Bundesländern besteht auch hier ein Verstorbenenüberschuss. Eine Umfrage unter deutschen Bundesbürgern ergab, dass lediglich jeder Vierte ein Testament verfasst oder einen sonstigen Erbvertrag geschlossen hat. Bei tausenden unvorhergesehenen Todesfällen im Straßenverkehr, Haushalt oder anderen Bereichen des alltäglichen Lebens ergibt dies eine sehr hohe Zahl an Menschen, die sich nicht persönlich um ihren Nachlass gekümmert haben. Allein in Schleswig-Holstein beläuft sich diese Zahl auf über 24.000 Personen. Doch immer mehr Menschen sehen ein Testament als durchaus sinnvoll an. So sind bereits 12,6 Mio. sogenannter erbfolgerelevanter Urkunden im Zentralen Testamentsregister hinterlegt. Diese Institution verwaltet alle notariell verfassten Dokumente, die das Erbe betreffen, an einem Ort. Die Kanzlei Dr. Beier & Partner unterstützt Sie dabei, solche Dokumente zu erstellen und gehört mit seinen Mitarbeitern zu den knapp 1,1 % der Fachanwälte, die sich laut Bundesrechtsanwaltskammer (PDF – ca. 26 KB) auf das Erbrecht spezialisiert haben. Durch unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich vertreten wir unsere Mandanten in ganz Deutschland und somit selbstverständlich auch in Schleswig-Holstein.
Unsere Leistungen in Schleswig-Holstein
Als einer der wenigen Fachanwälte für Erbrecht in Deutschland kann die Kanzlei Dr. Beier & Partner ihre Mandanten umfassend zu allen Fragen des Nachlasses beraten. Zu den Leistungen der Kanzlei gehören zunächst sämtliche Belange rund um das Testament und den Erbvertrag. Beim Verfassen eines Testaments stehen Ihnen unsere Fachanwälte ebenso zur Seite, wie bei einer rechtswirksamen Abänderung.
Selbstverständlich sorgen wir auch im Nachhinein für eine korrekte Vollstreckung und unterstützen Sie bei der Anfechtung. Als Alternative zum individuell erstellten Testament erhalten Sie zudem alle Informationen zum Berliner Testament sowie dessen Vor- und Nachteile. Des Weiteren berät Sie die Kanzlei genauestens zum Thema Erbengemeinschaften, welche Möglichkeiten bezüglich deren Ausfösung bestehen oder wie am besten mit Grundstücken und Immobilien umzugehen ist. Als wichtiger Bestandteil des Erbrechts ist auch die Auseinandersetzung mit Pflichtteilsansprüchen. Ob Forderungen anspruchsberechtigter Ehegatten oder Geschwister, Kinder oder Enkel – die Fachanwälte beraten Sie genauestens zu Ihren Handlungsmöglichkeiten. Zudem unterstützen wir Sie bei der Einforderung Ihres eigenen Pflichtteils oder dessen Auszahlung zu Lebzeiten. Nicht zuletzt steht Ihnen die Kanzlei Dr. Beier & Partner auch bei der Umsetzung einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge und allen Fragen der Erbschaftsteuer zur Seite.
Sie interessieren sich für unsere Leistungen und möchten diese in einer Erbschaftsangelegenheit in Anspruch nehmen? Dann kontaktieren Sie uns über das vorgesehene Formular oder auch telefonisch. Wir vereinbaren gern ein persönliches Beratungsgespräch, um Sie bestmöglich zu unterstützen.