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Dr. Beier & Partner

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Fachanwälte für Erbrecht
Notare in Darmstadt
Telefon (0651) 130 230

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    Bitte beachten Sie, dass wir keine allgemeinen Fragen beantworten können. Wir können nur Anfragen beantworten, die sich auf ein zukünftiges Mandat und Beauftragung unserer Kanzlei beziehen.

    Herzlichst, Ihr Dr. MA Robert Beier

    Anwalt für Erbrecht in Saarland - Saarbrücken

    Sie suchen einen Anwalt für Erbrecht im Saarland? Dann sind die Fachanwälte von Dr. Beier & Partner Ihre Ansprechpartner.

    Sie möchten Ihren Nachlass regeln oder suchen Unterstützung bei Fragen zum Erbrecht? Die Kanzlei Dr. Beier & Partner ist Ihr Ansprechpartner in Saarbrücken und vielen weiteren Städten im Saarland. Die Fachanwälte beraten Sie umfassend und verständlich rund um die Themen Testament und Erbverträge. Wer Angelegenheiten regeln lässt, die seinen Nachlass oder sein Erbe betreffen, möchte sichergehen, dass diese mit größter Sorgfalt durchgeführt werden. Damit sich ein Testament oder Erbvertrag auch durch Rechtssicherheit auszeichnet, ist es ratsam, dieses Dokument in Zusammenarbeit mit einem Anwalt zu erstellen. Aber selbst hier sollte man wissen, dass es Unterschiede gibt. Von rund 163.000 Anwälten in Deutschland haben sich lediglich 1.800 auf den Bereich des Erbrechts spezialisiert. Damit gehört die Kanzlei Dr. Beier & Partner zu den knapp 1,1 % Fachanwälten (PDF – ca. 26 KB), die sich genauestens mit den Facetten der Erbschaft auskennen und über eine jahrelange Erfahrung in diesem Bereich verfügt.

    Rechtanwälte für Erbrecht im Saarland | Saarbrücken

    Blick auf das Stadtzentrum Saarbrückens im Saarland

    Laut einer Umfrage haben erst knapp ein Viertel der Deutschen ein Testament verfasst oder einen Erbvertrag geschlossen. Erbfolgerelevante Urkunden, wie sie von den Fachanwälten der Kanzlei Dr. Beier & Partner erstellt werden, gibt es laut Bundesnotarkammer 12,6 Mio. Diese werden im Zentralen Testamentsregister hinterlegt, digital erfasst und können im Ernstfall schnell und sicher an ansprechende Stellen weitergeleitet werden. Das kann in der schwierigen Zeit der Trauer auch für die Angehörigen eine Erleichterung sein. Während Menschen höheren Alters sich eher damit beschäftigen, wie sie ihren Nachlass gestalten, ist das bei jüngeren oder Menschen mittleren Alters seltener der Fall. Doch gerade diese Altersgruppen sind bei unvorhergesehenen Todesfällen betroffen, wie beispielsweise nach Verkehrsunfällen. Es ist also ratsam, sich frühzeitig Gedanken darüberzumachen, welche Dinge man nach seinem Tod geregelt haben möchte.

    Unsere Leistungen im Saarland

    Die zuvor genannten Zahlen belegen, dass die meisten Menschen noch keinen Handlungsbedarf sehen, ein Testament aufzusetzen oder ihr Erbe anderweitig vertraglich zu regeln. Die Kanzlei Dr. Beier & Partner unterstützt Sie bei der Anfertigung eines rechtssicheren Testaments oder hilft Ihnen, ein vorhandenes wirksam abzuändern. Auch zur Alternative eines Berliner Testaments oder dessen Abänderung beraten Sie die Fachanwälte umfassend und verständlich.

    Leistungen im Überblick

    Natürlich unterstützt die Kanzlei auch Hinterbliebene, die ein Testament vollstreckt haben oder anfechten möchten. Des Weiteren erhalten Sie Hilfe in allen Belangen des Pflichtteils. Egal, ob Sie wissen möchten, wie sich der Pflichtteil bei Kindern, Enkeln oder den Geschwistern der verstorbenen Person gestaltet – die Anwälte von Dr. Beier & Partner beraten Sie ausführlich zu diesen Themen. Zudem werden Mandanten über Möglichkeiten aufgeklärt, ihren Pflichtteil einfordern oder einklagen zu können. Nicht zuletzt regelt die Kanzlei Dr. Beier & Partner mit Ihnen zusammen die Unternehmensnachfolge oder alle Angelegenheiten bezüglich einer Erbengemeinschaft.

    Fachanwalt für Erbrecht

    Rechtsanwalt und Notar Dr. Robert Beier, LL.M.

    Sie interessieren sich für unsere Leistungen und benötigen Unterstützung bei Erbstreitigkeiten? Dann kontaktieren Sie uns gern über das vorgesehene Formular oder telefonisch. Wir vereinbaren anschließend ein persönliches Beratungsgespräch, um Ihr Anliegen zu besprechen.

     

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    Herzlich willkommen bei Dr. Beier & Partner Rechtsanwälte  Fachanwälte und NotareHerzlich willkommen bei Dr. Beier & Partner Rechtsanwälte  Fachanwälte und Notare

    Herzlich willkommen bei Dr. Beier & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare

    Informieren Sie sich auf diesen Seiten ganz in Ruhe über unsere Arbeitsweise, unseren Standort und die von uns angebotenen Leistungen. Wenn Sie sich bereits in eine juristische Materie einlesen wollen, können Sie über unseren Fachteil eine Vielzahl an Informationen einsehen. Sie haben Fragen? Zögern Sie nicht. Meine Mitarbeiter und ich stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

    Telefon: 06151 / 130 230

    Dr. Robert Beier  LL.M. Rechtsanwalt und Notar     Amtssitz in Darmstadt Fachanwalt für Erbrecht

    Dr. Robert Beier, LL.M. Rechtsanwalt und Notar Amtssitz in Darmstadt Fachanwalt für Erbrecht

    Wissensmanagement ist für uns ausgesprochen wichtig. So profitieren unsere Mandanten aus einem Pool von Erfahrungen. Regelmäßig Aus- und Fortbildung für alle Partner und Angestellten ist selbstverständlich.

    Sandra Kleber  LL.M. Rechtsanwältin und Notarin Amtssitz in Darmstadt Fachanwältin für Erbrecht

    Sandra Kleber, LL.M. Rechtsanwältin und Notarin Amtssitz in Darmstadt Fachanwältin für Erbrecht

    Das Mandat ist servicegeleitet. Unsere Mandanten wissen stets, welchen Stand die Bearbeitung hat, welche Ziele angestrebt werden und welche Taktiken hierzu eingesetzt werden.

    Wir suchen Sie als engagierte Anwältin / engagierten Anwalt! Verändern Sie sich zum Positiven. Noch heute!

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    Wir vertreten im Erbrecht

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    Anwaltsnotar - Nurnotar - Amtsnotar

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    Der Notar ist eine Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt. Auch ist der Notar für die Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten zuständig. In der Bundesrepublik amtieren derzeit ca. 7.000 Notare. Regional verschieden sind entweder hauptberufliche Notare (sog. Nur-Notare) zu finden oder Anwaltsnotare, die zugleich als Rechtsanwalt zugelassen sind.

    Fachanwälte

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    Die Berechtigung zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Hierzu prüfen die Fachausschüsse die Anträge auf Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung. Dem Kammervorstand obliebt die Entscheidung. Nach der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sind per 1. Januar 2014 24,97 % aller Rechtsanwälte berechtigt, eine oder mehrere Fachanwaltsbezeichnungen zu führen. Nach wie vor ist "der Fachanwalt" damit ein guter Garant für eine echte Expertise.

    Mitglied im Deutschen Anwaltverein

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    Dem DAV gehören insgesamt 255 Anwaltvereine an: davon 242 in Deutschland und je einer in Großbritannien, Italien, Griechenland, Portugal, Brasilien, Luxemburg, Spanien, Belgien, Polen, der Ukraine, den Niederlanden sowie zwei Anwaltvereine in Frankreich. Über die örtlichen Anwaltvereine sind rund 65.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Mitglied im DAV. Über die einzelnen Arbeitsgemeinschaften profitieren angeschlossene Anwälte von einem fachlichen Austausch, was letztlich der professionellen Mandatsführung zu Gute kommt.