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Dr. Beier & Partner

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Fachanwälte für Erbrecht
Notare in Darmstadt
Telefon (0651) 130 230

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    Bitte beachten Sie, dass wir keine allgemeinen Fragen beantworten können. Wir können nur Anfragen beantworten, die sich auf ein zukünftiges Mandat und Beauftragung unserer Kanzlei beziehen.

    Herzlichst, Ihr Dr. MA Robert Beier

    Anwalt für Erbrecht in Rheinland-Pfalz - Mainz, Koblenz, Trier, Ludwigshafen, Kaiserslautern & Co.

    Als Anwalt für Erbrecht sind Dr. Beier & Partner bundesweit

    Sie möchten sich um Ihren Nachlass kümmern oder suchen Hilfe zu Angelegenheiten rund um das Erbrecht? Ob in Mainz, Koblenz, Trier, Ludwigshafen, Kaiserslautern oder anderen Regionen in Rheinland-Pfalz – die Anwälte der Kanzlei Dr. Beier & Partner vertreten Sie in allen Bereichen der Erbverträge.

    Anwalt für Erbrecht in Rheinland-Pfalz (Mainz, Koblenz, Trier, Ludwigshafen, Kaiserslautern & Co.)

    Anwalt für Erbrecht in Rheinland-Pfalz – Dr. Beier & Partner

    Eine repräsentative Umfrage belegt, dass in Deutschland lediglich ein Viertel der Einwohner ein Testament verfasst oder einen Erbvertrag geschlossen hat. Auf Basis der Todesfälle (Stand 2014) wären das allein in Rheinland-Pfalz rund 33.000 Menschen, die nicht selbst für den Umgang mit ihrem Nachlass gesorgt haben. Mit der Erstellung eines Testaments legt man fest, wie mit seinem Besitz nach dem Tod verfahren wird. Doch nicht nur die Verfasser haben einen Nutzen von einem solchen Dokument, auch die Hinterbliebenen wissen damit genau, wie die Verstorbenen ihr Erbe verwalten wollen oder woran sie sich gegebenenfalls halten müssen. Damit ein Testament oder sonstige Erbverträge jedoch rechtssicher sind, sollten diese von einem Fachanwalt verfasst worden sein. Dadurch entstehen im Ernstfall so wenige Unklarheiten wie möglich. Allerdings ist das Erbrecht ein umfassendes Themengebiet, bei dem viel beachtet werden muss. Die Kanzlei Dr. Beier & Partner gehört zu den knapp 1,1 % von bundesweit ca. 163.000 Anwälten, die sich laut Bundesrechtsanwaltskammer (PDF – ca. 26 KB) auf den Bereich Erbrecht spezialisiert haben. Da es mitunter schwierig sein kann, einen geeigneten Anwalt auf diesem Gebiet zu finden, vertritt die Kanzlei Dr. Beier & Partner ihre Mandanten deutschlandweit.

    Unsere Leistungen in Rheinland-Pfalz im Überblick

    Aufgrund der Spezialisierung auf das Fachgebiet des Erbrechts und die langjährigen Erfahrung darin, bietet die Kanzlei Dr. Beier & Partner ihren Mandanten alle Leistungen, die das Erbrecht umfasst. Dieser Leistungskatalog beginnt schon beim rechtkräftigen Verfassen eines Testaments. Natürlich stehen Ihnen die Anwälte auch zur Seite, wenn Sie Ihr vorhandenes Testament abändern möchten.

    Leistungen im Überblick

    Im Fokus steht neben dem individuell erstellten Testament auch die Alternative eines Berliner Testaments. Die Vor- und Nachteile dieser Art von Testament werden Ihnen dabei genau so erläutert, wie die Möglichkeit der Anfechtung. Was im Zusammenhang mit dem Nachlass eines Menschen außerdem berücksichtigt werden muss, ist der sogenannte Pflichtteil. Wie sich dieser im entsprechenden Fall berechnet, wie er sich speziell bei Ehegatten gestaltet und vieles mehr können Ihnen die Fachanwälte der Kanzlei Dr. Beier & Partner aufzeigen. Selbstverständlich erhalten Sie auch Hilfe bei der Unternehmensnachfolge und zu allen Fragen der Erbengemeinschaft, wie beispielsweise bei Grundstücken und Immobilien.

    Fachanwalt für Erbrecht

    Rechtsanwalt und Notar Dr. Robert Beier, LL.M.

    Sie möchten die Hilfe eines Fachanwaltes für Erbrecht in Anspruch nehmen und unserer Kanzlei ein Mandat erteilen? Dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme gern unser Anfrageformular oder rufen Sie uns an. Wir werden uns umgehend um Ihr Anliegen kümmern.

     

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    Herzlich willkommen bei Dr. Beier & Partner Rechtsanwälte  Fachanwälte und NotareHerzlich willkommen bei Dr. Beier & Partner Rechtsanwälte  Fachanwälte und Notare

    Herzlich willkommen bei Dr. Beier & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare

    Informieren Sie sich auf diesen Seiten ganz in Ruhe über unsere Arbeitsweise, unseren Standort und die von uns angebotenen Leistungen. Wenn Sie sich bereits in eine juristische Materie einlesen wollen, können Sie über unseren Fachteil eine Vielzahl an Informationen einsehen. Sie haben Fragen? Zögern Sie nicht. Meine Mitarbeiter und ich stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

    Telefon: 06151 / 130 230

    Dr. Robert Beier  LL.M. Rechtsanwalt und Notar     Amtssitz in Darmstadt Fachanwalt für Erbrecht

    Dr. Robert Beier, LL.M. Rechtsanwalt und Notar Amtssitz in Darmstadt Fachanwalt für Erbrecht

    Wissensmanagement ist für uns ausgesprochen wichtig. So profitieren unsere Mandanten aus einem Pool von Erfahrungen. Regelmäßig Aus- und Fortbildung für alle Partner und Angestellten ist selbstverständlich.

    Sandra Kleber  LL.M. Rechtsanwältin und Notarin Amtssitz in Darmstadt Fachanwältin für Erbrecht

    Sandra Kleber, LL.M. Rechtsanwältin und Notarin Amtssitz in Darmstadt Fachanwältin für Erbrecht

    Das Mandat ist servicegeleitet. Unsere Mandanten wissen stets, welchen Stand die Bearbeitung hat, welche Ziele angestrebt werden und welche Taktiken hierzu eingesetzt werden.

    Wir suchen Sie als engagierte Anwältin / engagierten Anwalt! Verändern Sie sich zum Positiven. Noch heute!

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    Effektive, professionelle und transparente Mandatsführung ist für uns selbstverständlich. Wir sind voll digitalisiert. Bewerben Sie sich noch heute mit aussagekräftigen Unterlagen per Email: rb@beier-partner.de

    Wir vertreten im Erbrecht

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    Anwaltsnotar - Nurnotar - Amtsnotar

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    Der Notar ist eine Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt. Auch ist der Notar für die Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten zuständig. In der Bundesrepublik amtieren derzeit ca. 7.000 Notare. Regional verschieden sind entweder hauptberufliche Notare (sog. Nur-Notare) zu finden oder Anwaltsnotare, die zugleich als Rechtsanwalt zugelassen sind.

    Fachanwälte

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    Die Berechtigung zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Hierzu prüfen die Fachausschüsse die Anträge auf Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung. Dem Kammervorstand obliebt die Entscheidung. Nach der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sind per 1. Januar 2014 24,97 % aller Rechtsanwälte berechtigt, eine oder mehrere Fachanwaltsbezeichnungen zu führen. Nach wie vor ist "der Fachanwalt" damit ein guter Garant für eine echte Expertise.

    Mitglied im Deutschen Anwaltverein

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    Dem DAV gehören insgesamt 255 Anwaltvereine an: davon 242 in Deutschland und je einer in Großbritannien, Italien, Griechenland, Portugal, Brasilien, Luxemburg, Spanien, Belgien, Polen, der Ukraine, den Niederlanden sowie zwei Anwaltvereine in Frankreich. Über die örtlichen Anwaltvereine sind rund 65.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Mitglied im DAV. Über die einzelnen Arbeitsgemeinschaften profitieren angeschlossene Anwälte von einem fachlichen Austausch, was letztlich der professionellen Mandatsführung zu Gute kommt.