Anwalt für Erbrecht in Bremen
Dr. Beier & Partner - Ihre Fachanwälte für Erbrecht in Bremen
Anwalt für Erbrecht in Bremen – Ihre Fachanwälte für Erbrecht Dr. Beier & Partner
Sie möchten sich um Ihre Nachlassregelung kümmern und suchen daher einen Fachanwalt im Bereich des Erbrechts in Bremen? Die Anwälte von Dr. Beier & Partner haben in diesem Bereich zusätzliche Qualifikationen erworben und beraten und vertreten Sie in allen Themen rund um das Testament und Erbrecht.
Wie in den meisten anderen Bundesländern gibt es auch in Bremen einen Sterbeüberschuss. Das heißt, dass jährlich mehr Menschen versterben als es Neugeborene gibt. Zahlen des Statistischen Landesamtes Bremen zufolge gab es im Jahr 2015 genau 7.811 Todesfälle, aber nur 6.509 Geburten. Daraus errechnet sich ein Sterbeüberschuss von 1.302 Personen. Das führt dazu, dass sich immer mehr Menschen mit Fragen der Erbschaft beschäftigen müssen. Neben dieser Entwicklung ändern sich auch die Familienstrukturen. Immer mehr Menschen leben alleine. Das zeigen auch die Angaben des Statistischen Bundesamtes. Im Jahr 2015 waren etwa 41,4 % aller Privathaushalte in Deutschland Einpersonenhaushalte. Auffallend ist außerdem, dass die Zahl der Scheidungen zunimmt. 2015 waren 5.742.000 Personen in deutschen Haushalten geschieden. Zehn Jahre zuvor waren es noch 4.774.000 Personen. Besonders in Familiensituationen wie diesen sollte das Erbe gut geregelt sein. Doch die Statistiken darüber, wie viele Personen über ein Testament verfügen, zeigen das Gegenteil. Demnach verfügen weniger als 30 % der deutschen Bevölkerung über ein Testament. Zusätzlich sind über 25 % aller aufgesetzten Testamente fehlerhaft. Das lässt Angehörige oft mit unschönen Erbstreitigkeiten zurück. In Zahlen gesprochen, ziehen 17 % aller Erbfälle Konflikte nach sich. Um diese zu schlichten oder von vornherein zu vermeiden, wird häufig die Hilfe eines Fachanwalts im Erbrecht gesucht. Leider geschieht es auch oft, dass Menschen unvorhergesehen aus dem Leben treten. Der Zeitung „Weserreport“ zufolge hat die Zahl der Verkehrstoten in Bremen zugenommen. Deutschlandweit betrachtet, macht die Zahl der Verkehrsopfer jedoch nur einen Bruchteil aller Unfalltode aus. Im Jahr 2014 gab es mehr als doppelt so viele Tote durch Unfälle im Haushalt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) stellte fest, dass 3.581 Personen an Verkehrsunfällen starben, während 9.044 Menschen nach Unfällen im Haushalt von uns gingen. Noch mehr Menschen verstarben an den Folgen von Unfällen in der Freizeit. Unfälle wie solche können jedem passieren und manchmal tödlich enden. Gerade deswegen ist es wichtig, sich mit seinem Testament frühzeitig zu beschäftigen. Wenn Sie einen Fachanwalt für Erbrecht in Bremen suchen, kann sich die Suche allerdings schwierig gestalten. Nach Angaben der Bundesrechtsanwaltskammer (PDF – ca. 26 KB) haben sich nur 1,1 % aller Anwälte in Deutschland auf den Bereich Erbrecht spezialisiert.
Unsere Fachanwälte von Dr. Beier & Partner haben in diesem Feld weitere Qualifikationen erworben und vertreten Mandanten bundesweit. Welche Leistungen wir unseren Mandanten – neben der rechtlichen Beratung – anbieten, damit Ihre Nachlassregelung nicht zu einem Konfliktpunkt wird oder Sie Ihren vorgesehenen Anteil im Falle eines Erbstreits trotzdem bekommen, lesen Sie im nächsten Abschnitt.
Leistungen von Dr. Beier & Partner in Bremen im Überblick
Die Fachanwälte von Dr. Beier & Partner fertigen gemeinsam mit ihren Mandaten das Testament an und ändern es zudem rechtskräftig.
Zu unseren Leistungen zählen außerdem die Vollstreckung und Anfechtung von Testamenten. Gern klären wir unsere Mandaten auch zu allen verbunden Kosten rund um das Testament auf. Wir geben Informationen zum Berliner Testament und dessen Vor- sowie Nachteile und erstellen außerdem Erbverträge für unsere Mandanten. Des Weiteren übernehmen wir die Beantragung des Erbscheins. Im Zuge dessen klären wir Sie über die Erbschaftssteuer auf. Auch rund um den Pflichtteil des Erbes bieten unsere Anwälte rechtliche Unterstützung und Vertretung an. So berechnen wir den Pflichtteil für Sie, helfen Ihnen, diesen trotz eines vorhandenen Testamentes einzufordern oder auch auf ihn zu verzichten. Die Auflösung von Erbengemeinschaften, Enterbungen, Erbausschlagungen und die Planung der Unternehmensnachfolge zählen außerdem zu unseren Aufgaben. Sie möchten unserer Kanzlei ein Mandat erteilen? Dann sind wir in einem persönlichen Beratungsgespräch gerne für Sie da. Rufen Sie uns für eine Terminvereinbarung gern an oder nutzen Sie unser für Sie eingerichtetes Kontaktformular.