Anwalt für Erbrecht in Bayern
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Anwalt für Erbrecht in Bayern (München, Regensburg, Nürnberg, Augsburg)
Sie sind auf der Suche nach einem Fachanwalt für Erbrecht in den Städten München, Regensburg, Nürnberg, Augsburg oder generell in Bayern? Wir von Dr. Beier & Partner Rechtsanwälte und Fachanwälte vertreten unsere Klienten mit fachspezifischer Erfahrung in allen Belangen des Erbrechts. In Angelegenheiten aus den Bereichen Testamente, Pflichtteilansprüche, Erbgemeinschaften, Erbschaftssteuer, Erbverträge oder Unternehmensnachfolge bieten wir unsere Hilfe an. Sie können gern zu uns Kontakt aufnehmen und einen Besprechungstermin vereinbaren. Nutzen Sie entweder das dafür vorgesehene Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
Mit wachsender Zahl der Sterbefälle und damit einhergehender Erbschaftsstreitigkeiten nimmt auch die Nachfrage nach Fachanwälten für den Bereich des Erbrechts zu. Etwa 70 % der deutschen Bevölkerung hat kein Testament, mehr als 25 % verfügt über ein fehlerhaftes Testament. Daraus resultieren oftmals Erbstreitigkeiten. Einschlägige Statistiken gehen davon aus, dass mindestens 17 % aller Erbfälle Streitfälle nach sich ziehen. Damit ist nahezu jeder fünfte Erbfall streitig. Die Zahl der Patchworkfamilien und Singlehaushalte wächst zunehmend. In derartigen Fallgestaltungen ist eine sorgfältige Nachlassplanung besonders wichtig. In ganz Deutschland gibt es laut der Bundesrechtanwaltskammer (PDF – ca. 26 KB) momentan nur etwa 1.800 Fachanwälte für Erbrecht von insgesamt über 163.000 Anwälten. Die Qualifikation zum Fachanwalt für Erbrecht haben damit lediglich 1,1 % aller Rechtsanwälte erworben. Es kann sich somit durchaus schwierig gestalten, für sich den passenden Anwalt mit Spezialisierung auf das Erbrecht in seiner Region zu finden. Wir haben Erfahrung und verfügen über besondere Fachkunde im Erbrecht. Für unsere Mandanten aus Bayern übernehmen wir die Rechtsberatung, Gestaltungen und Prozessvertretungen. Wir sind es gewöhnt, bundesweit Mandanten zu betreuen. Seit der Jahrtausendwende herrscht in Bayern erstmals seit den 70er Jahren wieder eine Periode des Gestorbenenüberschusses. Das hängt damit zusammen, dass in diesem Zeitraum wesentlich mehr Menschen verstorben sind, als Kinder geboren wurden. Aktuellste Daten besagen, dass im Jahr 2015 knapp 120.000 Neugeborene in Bayern auf die Welt gekommen sind, wohingegen fast 134.000 Menschen verstarben. Die die Anzahl der Verkehrstoten ist 2015 mit 614 auf bayrischen Straßen etwas gesunken. Dennoch ist es unvermeidbar, dass Menschen unvorhergesehen aus dem Leben treten. Haus- und Freizeitunfälle verursachen mehr als die Hälfte aller Unfallverletzungen: Als Folge dessen lässt sich feststellen, dass, laut dem Zeitungsverlag tz München, mehr Menschen bei Unfällen im Haus sterben als im Straßenverkehr. Die Tendenz der tödlichen Haushaltsunfälle ist im Gegensatz zu der der Verkehrsunfälle steigend: 2010 sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts 7.533 Menschen durch Unfälle Zuhause gestorben – im selben Jahr starben im Straßenverkehr 3.648 Menschen. Es wird davon ausgegangen, dass sich jedes Jahr 8,9 Millionen Menschen (also gut 10 Prozent der Bevölkerung) durch einem Unfall verletzen. Davon zogen sich 2,73 Millionen Leute im Haushalt und 2,63 Millionen Menschen ihre Verletzungen in der Freizeit zu. Viele dieser Unfälle verlaufen tragischerweise tödlich und lassen Angehörige unerwartet alleine mit einer erbrechtlich ungeklärten Situation zurück.
Unsere Leistungen in Bayern im Überblick
Damit unsere Mandanten ihre Angehörigen nicht ohne Testament zurücklassen oder Hilfe bekommen, falls sie in Erbstreitigkeiten verwickelt sind, bieten wir eine Reihe von Leistungen rund um das Thema Erbrecht an. Zum einen unterstützen wir unsere Klienten dabei, ein Testament anzufertigen, zum anderen, es rechtskräftig zu ändern.
Selbstverständlich klären wir dabei über alle Kosten auf. Außerdem beschäftigen wir uns mit der Testamentsvollstreckung und fechten vorhandene Testamente an. Die Fachanwälte von Beier & Partner geben außerdem Informationen zum Berliner Testament sowie dessen Vor- und Nachteile. Des Weiteren erstellen wir den Erbvertrag für unsere Mandanten und beantragen den Erbschein. Zu unseren Leistungen zählt außerdem, dass wir den Pflichtteil Ihres Erbes berechnen, Sie dabei unterstützen, diesen einzufordern oder auch auf ihn zu verzichten.
Als weitere Punkte zählen die Anwälte von Dr. Beier & Partner auch die Auflösung von Erbengemeinschaften, die Ausschlagung des Erbes und die Regelung der Unternehmensnachfolge zu ihren Aufgaben. Und auch bei Enterbungen unterstützen wir unsere Mandanten. Sie möchten unserer Kanzlei ein Mandat erteilen? Dann sind wir von Beier & Partner jederzeit gern für Sie da.