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Fachanwälte für Erbrecht
Notare in Darmstadt
Telefon (0651) 130 230

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    Herzlichst, Ihr Dr. MA Robert Beier

    Der wohl längste Erbrechtsstreit

    45 Jahre und noch kein Ende

    Der wohl längste Erbrechtsstreit in der Bundesrepublik Deutschland ist nach 45 Jahre Jahren (noch nicht) beendet

    Am 5. April 2017 hat das Landgericht unter dem gerichtlichen Aktenzeichen 5 O 487/83 einen Erbstreit beendet, welcher vor 45 Jahren mit dem Tod des Erblassers im Jahre 1972 begann. Entschieden wurde darüber, in welcher Höhe eine Ausgleichszahlung vom Sohn an die Tochter des Erblassers dafür zu zahlen ist, dass der Sohn testamentarisch sämtliche Firmenanteile erhalten hatte.

     

    Das als sog. ARAG Prozess in die Medien eingegangene Gerichtsverfahren beschäftigte sich mit einem sog. Vorausvermächtnis zu Gunsten eines Erben. Der Erblasser hatte in seinem Testament aus dem Jahr 1965 mit Vermächtnis verfügt, dass seine Anteile an einem Versicherungskonzern seinem Sohn  vermacht werden, damit die Führung der Geschicke der Gesellschaft in einer Hand bleiben. Die Schwester sollte dafür einen Ausgleich in Geld erhalten. Wie hoch dieser Ausgleichsanspruch sein sollte, ließ das Testament offen.

     

    Da sich die Prätenden nicht einigen konnten, erhob die Tochter gegen ihren Bruder im Jahr 1983 Klage. Das Gericht benötigte 35 Prozessjahre, um eine Entscheidung zu fällen. Mehrfach wechselten die Richter. Ein Anwalt und ein Sachverständiger verstarben während der überlangen Prozessdauer, so dass der Prozess immer wieder neu aufgerollt werden musste.

     

    Nunmehr ist eine Entscheidung gefallen, gegen die allerdings unverzüglich Berufung eingelegt wurde. Eine Ende des Rechtsstreits ist damit nicht in Sicht.

     

    Hinweis:

    Am 7. Dezember 2011 trat mit den §§ 198 ff GVG wurde ein Anspruch auf Schadenersatz bei überlanger Verfahrensdauer eingeführt. Mittlerweile kann man sich folglich durch Rechtsbehelf bei überlanger Verfahrensdauer zumindest wirtschaftlich absichern.

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    Dr. Robert Beier  LL.M. Rechtsanwalt und Notar     Amtssitz in Darmstadt Fachanwalt für Erbrecht

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    Sandra Kleber  LL.M. Rechtsanwältin und Notarin Amtssitz in Darmstadt Fachanwältin für Erbrecht

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    Der Notar ist eine Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt. Auch ist der Notar für die Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten zuständig. In der Bundesrepublik amtieren derzeit ca. 7.000 Notare. Regional verschieden sind entweder hauptberufliche Notare (sog. Nur-Notare) zu finden oder Anwaltsnotare, die zugleich als Rechtsanwalt zugelassen sind.

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    Die Berechtigung zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Hierzu prüfen die Fachausschüsse die Anträge auf Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung. Dem Kammervorstand obliebt die Entscheidung. Nach der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sind per 1. Januar 2014 24,97 % aller Rechtsanwälte berechtigt, eine oder mehrere Fachanwaltsbezeichnungen zu führen. Nach wie vor ist "der Fachanwalt" damit ein guter Garant für eine echte Expertise.

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