Der wohl längste Erbrechtsstreit
45 Jahre und noch kein Ende
Der wohl längste Erbrechtsstreit in der Bundesrepublik Deutschland ist nach 45 Jahre Jahren (noch nicht) beendet
Am 5. April 2017 hat das Landgericht unter dem gerichtlichen Aktenzeichen 5 O 487/83 einen Erbstreit beendet, welcher vor 45 Jahren mit dem Tod des Erblassers im Jahre 1972 begann. Entschieden wurde darüber, in welcher Höhe eine Ausgleichszahlung vom Sohn an die Tochter des Erblassers dafür zu zahlen ist, dass der Sohn testamentarisch sämtliche Firmenanteile erhalten hatte.
Das als sog. ARAG Prozess in die Medien eingegangene Gerichtsverfahren beschäftigte sich mit einem sog. Vorausvermächtnis zu Gunsten eines Erben. Der Erblasser hatte in seinem Testament aus dem Jahr 1965 mit Vermächtnis verfügt, dass seine Anteile an einem Versicherungskonzern seinem Sohn vermacht werden, damit die Führung der Geschicke der Gesellschaft in einer Hand bleiben. Die Schwester sollte dafür einen Ausgleich in Geld erhalten. Wie hoch dieser Ausgleichsanspruch sein sollte, ließ das Testament offen.
Da sich die Prätenden nicht einigen konnten, erhob die Tochter gegen ihren Bruder im Jahr 1983 Klage. Das Gericht benötigte 35 Prozessjahre, um eine Entscheidung zu fällen. Mehrfach wechselten die Richter. Ein Anwalt und ein Sachverständiger verstarben während der überlangen Prozessdauer, so dass der Prozess immer wieder neu aufgerollt werden musste.
Nunmehr ist eine Entscheidung gefallen, gegen die allerdings unverzüglich Berufung eingelegt wurde. Eine Ende des Rechtsstreits ist damit nicht in Sicht.
Hinweis:
Am 7. Dezember 2011 trat mit den §§ 198 ff GVG wurde ein Anspruch auf Schadenersatz bei überlanger Verfahrensdauer eingeführt. Mittlerweile kann man sich folglich durch Rechtsbehelf bei überlanger Verfahrensdauer zumindest wirtschaftlich absichern.